Beschwerden behinderter Menschen über die SBV (Allgemeines)

TAue, 12203 Berlin, Sunday, 07.11.2010, 17:24 (vor 5827 Tagen)

Hallo,
ich bin Kandidat als Stellvertreter der SBV in unserer Dienststelle. Bereits jetzt erhalte ich zahlreiche Beschwerden über die noch amtierende SBV. Es gab sogar schon im Vorfeld Fragen an mich, was man da ändern köne.

Einige Beschwerden erscheinen mir durchaus gerechtfertigt, so habe ich selbst schon einmal mitgekriegt, dass unsere SBV einen sb. Menschen, den sie vertreten sollte, vor einem Vorgesetzten angebrüllt hat.
Auch kommt diese den Vorschriften des § 95 Abs 1 Nrn 2 und 3 nicht immer so recht nach. Als schwerbehinderter Mensch habe ich in meinem Betrieb auch entsprechende Erfahtrungen machen müssen und das heißt, dass die Schwerbehindertenvertretung mehr auf dem Papier existiert.

Nun meine Frage an Sie: Wie ist der letzte Satz des § 94 Absatz 5 SGB IX zu verstehen>

"Auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen kann der Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt (§ 119) das Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten beschließen."

Über eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

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TAue

Beschwerden behinderter Menschen über die SBV

hackenberger, Sunday, 07.11.2010, 17:43 (vor 5827 Tagen) @ TAue

Hallo TAue,

» ich bin Kandidat als Stellvertreter der SBV in unserer Dienststelle.
» Bereits jetzt erhalte ich zahlreiche Beschwerden über die noch amtierende
» SBV. Es gab sogar schon im Vorfeld Fragen an mich, was man da ändern könne.
dieses kommt etwas früh, denn Du müsstest erst einmal gewählt werden/sein und dann im Rahmen der Verhinderungsvertretung temporär ins Mandat kommen um ggf. aktiv werden zu können. Denn Stellvertreter haben ein ruhendes Mandat.


» Einige Beschwerden erscheinen mir durchaus gerechtfertigt, so habe ich
» selbst schon einmal mitgekriegt, dass unsere SBV einen sb. Menschen, den
» sie vertreten sollte, vor einem Vorgesetzten angebrüllt hat.
» Auch kommt diese den Vorschriften des § 95 Abs 1 Nrn 2 und 3 nicht immer
» so recht nach. Als schwerbehinderter Mensch habe ich in meinem Betrieb
» auch entsprechende Erfahrungen machen müssen und das heißt, dass die
» Schwerbehindertenvertretung mehr auf dem Papier existiert.
Das hört sich leider alles nicht sehr optimal an, doch leider hört man solches öfters.

» Nun meine Frage an Sie: Wie ist der letzte Satz des § 94 Absatz 5 SGB IX
» zu verstehen>
»
» "Auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen
» kann der Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt (§ 119) das
» Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer
» Pflichten beschließen."
Dieses sind alles keine Gründe für ein 119er Verfahren. Ist ja wohl auch gar nicht notwendig, denn es stehen Wahlen an. Dann können die Wähler entscheiden. Wenn man ihn/sie wieder wählt, wäre dieses ja ein Zeichen, dass die Mehrheit es anders sieht!

» Über eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Bitte! ;-)

Nun aber auch das Profil Bitte vervollständigen!!!!
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):

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