Antrag zur Beihilfe (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 13.05.2005, 16:37 (vor 6931 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

ich denke mal es geht um einen Antrag auf Mittel aus der Ausgleichsabgabe (z.B. zur Einrichtung eines behindertengerechten Arbeistplatz).

Hier ist entweder der Betroffene Behinderte selbst oder der Arbeitgeber antragsberechtigt. Das Integrationsant fördert beide.

Möglicher Weise ist aber auch der Rententräger (BfA/LVA) zuständig. Diese fördern immer nur den Versicherten, dann aber auch zu 100%, wenn ansonsten die Berufsfähigkeit gefährdet ist. Aber hier kann dann auch der Versicherte seine Ansprüche an den AG abtreten.

Es können aber auch andere REHA-Träger oder auch die Arbeistverwaltung zuständig sein.

Man kann immer den Antrag beim Integrationsamt, aber stellen. Die jeweilige angeschriebene Stelle/Amt muss innerhalb von 14 Tagen seine Zuständigkeit prüfen und ggf. sofern erforderlich den Antrag an den zuständigen REHA-Träger weiterleiten.

Du kannst als SchwbV auch in Absprache mit dem AG oder dem betroffenen den Antrag anstelle dieser stellen, so mache ich es zum Beispiel. Dem AG und auch den Betroffenen ist es sehr recht, wenn ich diese Anträge stelle und bearbeite. Der AG hat somit auch einen Mehrwert aus der SchwbV.


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