Schlammschlacht vor SBV-Wahl/Eilt sehr (Wahlen)

pacodecolonia, Tuesday, 09.11.2010, 11:05 (vor 5825 Tagen)

Gerade erhielt ich einen Flyer, der der jetzigen VP massiv
unwahre Sachverhalte unterstellt und div. Sachverhalte falsch darstellt.
Dieser Flyer stammt von einer Personengruppe, die selbst Mitarbeiter für das Amt der VP und deren Stellis zur Wahl stellt.
Was kann ich kurz- und mittelfristig tun, um dagegen anzugehen>
Kann ich den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts zu einer Gegendarstellung verpflichten>
Darf ich (in welcher Form>) selbst eine Gegendarstellung dazu herausbringen>


Paco

Schlammschlacht vor SBV-Wahl/Eilt sehr

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 09.11.2010, 15:57 (vor 5825 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo,
» Darf ich (in welcher Form>) selbst eine Gegendarstellung dazu
» herausbringen>

Solange Du nicht selbst persönlich betroffen bist, nein.

--
&Tschüß

Wolfgang

Schlammschlacht vor SBV-Wahl/Eilt sehr

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 09.11.2010, 16:33 (vor 5825 Tagen) @ pacodecolonia

» Gerade erhielt ich einen Flyer, der der jetzigen VP massiv
» unwahre Sachverhalte unterstellt und div. Sachverhalte falsch darstellt.
Da du der Stelli bist vermute ich mal, dass du betroffen bist.

» Dieser Flyer stammt von einer Personengruppe, die selbst Mitarbeiter für
» das Amt der VP und deren Stellis zur Wahl stellt.
» Was kann ich kurz- und mittelfristig tun, um dagegen anzugehen>
Selbst einen (Wahl)Flyer erstellen und ggf. die Sachen richtig stellen.

» Kann ich den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts zu einer
» Gegendarstellung verpflichten>
Wenn er es freiwillig macht - ok.
Wenn nicht - bleibt dir nur der Weg zum Anwalt / Gericht.

» Darf ich (in welcher Form>) selbst eine Gegendarstellung dazu
» herausbringen>
Wenn selbst betroffen - ja! In der Regel schriftlich.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Schlammschlacht vor SBV-Wahl/Eilt sehr

hackenberger, Tuesday, 09.11.2010, 17:28 (vor 5825 Tagen) @

Hallo ,

bitte aber im Unterschied zur BR-Wahl beachten, BR und Gewerkschaften sind keine Beteiligte bei der SchwbV-Wahl. Daher sollten diese hier die Neutralität beachten.

Aber gleich bevor Nachfragen kommen, Rechtsprechung dazu kenne ich leider nicht.

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