Anteil der VP-Tätigkeit öffentlich machen (Wahlen)

pacodecolonia, Tuesday, 09.11.2010, 11:46 (vor 5825 Tagen)

Ist der Umfang der Freistellung als VP (z.b. 50%) an der Gesamtarbeitszeit (Vollzeit/100%) ein Sachverhalt, der allen Mitarbeitern bekannt gemacht werden darf>
Oder unterliegt dies der Vertraulichkeit>

Paco


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