Anteil der VP-Tätigkeit öffentlich machen (Wahlen)

pacodecolonia, Tuesday, 09.11.2010, 11:46 (vor 5825 Tagen)

Ist der Umfang der Freistellung als VP (z.b. 50%) an der Gesamtarbeitszeit (Vollzeit/100%) ein Sachverhalt, der allen Mitarbeitern bekannt gemacht werden darf>
Oder unterliegt dies der Vertraulichkeit>

Paco

Anteil der VP-Tätigkeit öffentlich machen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 09.11.2010, 16:29 (vor 5825 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco,
ist doch klar, dass du denen das sagen darfst.
Wenn es feste Zeiten (z.B. Mo und Di) sind, dann ist es sogar sinnvoll, diese Zeiten in allen Publikationen der SBV extra zu erwähnen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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