Tipps für den Wahltag/Wahlrede (Wahlen)

sabine, Bayern, Tuesday, 09.11.2010, 18:59 (vor 5825 Tagen)

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

zunächst einmal großes Komplimentfür dieses Forum. Als Neuling im Amt
der SBV (seit 7 Monaten) habe ich mich durch die Infos A-Z gekämpft und
versucht mir ein erstes Basiswissen anzueignen. Grundschulung habe ich auch gemacht, aber jetzt meine Frage.

Wir wählen am 29.11. im einfachen Wahlverfahren. Leider ist bei uns die BR
und SBV Arbeit Politik. Da ich wegen Ausscheidens meines Vorgängers in das
Amt der VP nachgerückt bin uns seit April auch in den BR gewählt wurde, bin ich den Kollegen des BR, die die Mehrheit dort haben ein Dorn im Auge. Die bisherigen VP`s waren proforma Vertretungen, das heißt, es wurde nichts
getan. Ich selbst bin zu 90 % schwerbehindert und habe nach Kontaktaufnahme
mit dem Integrationsamt angefangen das Mandat mit Leben zu füllen.
Regelmäßige Meetings mit dem Beauftragten des Arbeitgebers, Vorbereitung eines
BEM,Meldung freier Stellen an die Arbeitsagentur.

Jetzt wird versucht mich aus dem Mandat zu kicken, indem der BR einen eigenen
Kandidaten aufstellen wird, der bereits seit 25 Jahren im Unternehmen beschäftigt ist und durch eine 12 jährige Amtszeit als proforma Vertretung
auch die sbM kennt. Vor 4 Jahren hat er zwar verloren, hat aber eine Stellvertretung abgelehnt. So wurde ich vor 4 Jahren 1. stelli und bin im
April nachgerückt. Aus Zeitmangel habe ich noch nicht alle sbV Mitarbeiter
kennengelernt und hoffe natürlich nun auf meine Wiederwahl.

Ich werde einen Rückblick auf der Wahlversammlung geben, was ich bisher gemacht habe und wollte Euch Erfahrene bitten, mir vielleicht ein paar Highlights zu geben, die von aktueller Bedeutung sind. Ich habe an EUGH-Urteil gedacht, Langzeitkranke. Hilfen für leidesgerechten Arbeitsplatz,
Hilfen für Hilfsmittel (digitale Hörgeräte) etc.,

Vielen Dank für Eure Bemühungen.

Sabine

Tipps für den Wahltag/Wahlrede

hackenberger, Tuesday, 09.11.2010, 20:09 (vor 5825 Tagen) @ sabine

Hallo Sabine,

das BR sich in die SchwbV-Wahlen aktiv einmischen, ist leider verstärkt festzustellen. Es ist in meinen Augen nicht mit § 99 SGB IX zu vereinbaren, denn die BR sind eben keine Beteiligten der SchwbV-Wahl. Sie sollten sich daher neutral verhalten und versuchen ggf. bestehende Spannungen oder Missverständnisse zwischen BR/SchwbV zu klären und durch reden und handeln beseitigen.

Der BR kann/ darf keine Wahlvorschläge machen. Wahlvorschläge können ausschließlich von aktiv Wahlberechtigten gemacht werden. Bei vereinfachtem Wahlverfahren nur in der Wahlversammlung.

So nun ggf. etwas top-aktuelles "Futter" für eine Wahlrede:
• [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11635] auslaufende Parkausweise [/link]
• [link=http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml>nid=jpr-NLAR000025810&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp] der neue Beschluss zum BEM im Bereich des BetrVG[/link]
• Aktuelle Broschüren evtl. anfordern und einmal "querlesen"

Aber jetzt bitte unbedingt beachten!
KEINE Wahlwerbung oder Wahlrede in der Wahlversammlung selbst, könnte sonst Grund für eine Anfechtung sein! Die Wahlversammlung dient AUSSCHLIEßLICH zur Wahl, lt. SchwbVWO!

Du kannst aber folgendes machen, so rate ich ja auch stets!
Du kannst das Ganze in 2 Stufen machen!
Also, am gleichen Tag wie die Wahlversammlung, vorher zur Schwerbehindertenversammlung einladen.

Achtung muss eine extra Einladung sein und sie muss auch in der Durchführung, von der Wahlversammlung getrennt sein. Dort kannst Du dann neben dem was in der auslaufende Wahlperiode erreicht wurde, und auch gerne zeigen, dass Dir der Einsatz für die Koll. sehr am Herzen lag/liegt. Weiter berichten was es gutes und wissenswertes gibt. Auch was in der neuen Wahlperiode anstehen würde/ sollte. Also Thema der dann in der Anschließend stattfindenden Wahlversammlung neu zu wählenden SchwbV sein könnte/sollte.

Dann kommt i.d.R. (selbstverständlich, man kennt sich ja ;-) ) die Aussage eines Teilnehmers, kandidiert Du auch wieder, würde es mir sehr wünschen, denn Du warst gut und hast unser volles Vertrauen.

Darauf darfst Du dann selbstverständlich antworten mit einem KLAREN JA. Weiter darfst Du dann auch dich für das Vertrauen bedanken und zeigen/ sagen das Du dich selbstverständlich auch freuen würdest wenn die Mehrheit der Wähler es so sehen und bei der Wahl durch ihr "X" auf dem Wahlzettel zeigen und bekräftigen würden.

Das wäre dann alles keine Wahlwerbung auch wenn es so verstanden werden könnte ;-)

Dann schließt Du die Schwerbehindertenversammlung und eröffnest nach einer kurzen Pause die Wahlversammlung.

Gib doch weiter einmal ins Suchfeld "Wahlwerbung" ein.
Dieses Thema war in den letzten 4 Wochen einige Male bereits behandelt worden.

So nun viel Erfolg und nicht entmutigen lassen! :-)

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