Einspruch (Wahlen)

DSky, NRW, Tuesday, 09.11.2010, 22:47 (vor 5825 Tagen)

wie mach ich es richtig !>

nur kurz später dann ausführlich,

bin/war stellvertreter sbv, die wahl ist vorbei, frist des einspruchs endet morgen, will einspruch einlegen.

wie und bei wem lege ich einspruch ein um den fristen gerecht zu werden !>

warum und aus welchem grund krieg ich jetzt nicht zusammen, weil einfach sehr kompliziert, werde mich dazu aber noch ausführlicher äussern, nur die zeit drängt.

vielen dank vorab für schnelle hilfe

lg
DSky

Einspruch

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 10.11.2010, 08:56 (vor 5825 Tagen) @ DSky

Hallo dsky,
wer, wann die Wahl anfechten bzw. für nichtig erklären kann findest du in der Wahlbroschüre ab Seite 49.

Falls die Rahmenvorausetzungen vorliegen gehst du zur Gewerkschaft, zum Rechtsanwalt oder gleich zum Arbeitsgericht.

Dort wird dir weiter geholfen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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