Einspruch (Wahlen)
Hallo dsky,
wer, wann die Wahl anfechten bzw. für nichtig erklären kann findest du in der Wahlbroschüre ab Seite 49.
Falls die Rahmenvorausetzungen vorliegen gehst du zur Gewerkschaft, zum Rechtsanwalt oder gleich zum Arbeitsgericht.
Dort wird dir weiter geholfen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter