Bezuschussung bei ärztlicher Behandlung (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Wednesday, 10.11.2010, 20:17 (vor 4923 Tagen) @ Stephan23

Hallo Stephan23,

» Ich muss dazusagen, dass die Kollegin nicht schwerbehindert ist, ich ihr
» aber gerne helfen möchte.
Dann wäre hier erst einmal der BR oder die betriebliche Sozialbetreuung, sofern vorhanden, zuständig.

Also noch nicht Deine Baustelle auch wenn es gut gemeint ist. Außer Du unterstützt die Koll. bei der Antragstellung an die nach § 69 Abs. 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung. Bei allen anderen Zeitansätzen könnte der AG Veto sagen, denn die Aufgaben ergeben sich ausschließlich aus § 95 SGB IX, Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung.

» Es gibt eine teure Behandlungsmöglichkeit mit einer ca. 70% Erfolgschance.
» Meine Frage ist nun ob es eine Möglichkeit für eine Bezuschussung der
» Behandlung über die DRV zu bekommen gibt, falls ansonten eine vorzeitige
» Verrentung befürchtet werden muss. Ich habe bis jetzt nur Zuschüsse auf
» Hilfsmittel wie z.B. Stühle gefunden. Gibt es dies auch auf Behandlungen>
Die Frage betreffend der DRV sollte der Betroffene an die DRV stellen. Denn die DRV gibt nur den Versicherten Auskünfte

» Parallel werden wir mit Hilfe des Arztes einen Ausweis beantragen.
Gute Idee!


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