Neuling/Kollege unter Beschuss (BEM)

hackenberger, Sunday, 15.05.2005, 16:39 (vor 6929 Tagen) @ Biggi0001

Hallo Biggi,

ich denke ein Gespräch kann auf alle Fälle nicht schaden. In diesem Gespräch auch einmal auf den § 81 SGB IX eingehen (Du solltest Dir aber vorher mal einen guten Kommentar zum SGB IX ansehen).

Weiter ist es schon sehr sinnvoll, dass Schwerbehinderte auch ihre Führungskräfte über Auswirkungen der Schwerbehinderung unterrichten, denn nur so können sie die ggf. notwendige Rücksichtnahme erwarten. Ganz besonders wichtig sind solche Gespräche, sofern sich die Behinderung im Arbeitsleben auswirkt.

Aus der Behinderung sollten sich keine Nachteile für den Betroffenen ergeben. Für in der Behinderung liegende Leistungsminderungen/-einschränkungen kann der AG Mittel aus der Ausgleichsabgabe beantragen.


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