Stellvertreter vom Stellvertreter (Stellvertreter/in)

Cleo, Blieskastel, Monday, 15.11.2010, 10:55 (vor 5819 Tagen)

Hallo,
die Wahlen sind vorbei,
nun fängt der Streit erst an.
Vor vier Jahren hatte ich als SBV einen Stellvertreter und einen Stellvertreter vom Stellvertreter.
Mein Stellvertreter wurde ein anderer Mitarbeiter und sein Stellvertreter blieb der gleiche wie beim letzten mal.
Da der Stellvertreter vom Stellvertreter (2) nur einen 4 Stunden Areitsvertrag hat und gerne streitet, gehe ich Diskusionen aus dem Weg.
Nun monierte der Stellvertreter(2)daß es keinen dritten Büroschlüssel des Büros der SBV gibt, daß keine Infos nach Mitarbeitergesprächen mit geteilt werden und die Post an den SBV von Ämtern und Behörden nicht geöffnet werden darf.
Ich als SBV würde den Stellvertreter vom Stellvertreter völlig ohne Informationen lassen. Und eine Zusammenarbeit würde ich ablehnen.
Ich erzählte von der Geheimhaltungspflicht und dass mein Ansprechpartner zuerst einmal mein Stellvertreter ist und auch dieser nicht meine Post zu öffnen hat.
Wir machten die letzten Jahre einen Aushang mit Bild damit die Mitarbeiter den SBV und seinen Stellvertreter erkennen und wissen wo sie hingehen können.
Der 2te Stellvertreter war mit Namen und Telefonnummer aufgeführt.
Nun möchte dieser (2)te ebenfalls mit Foto auf den Aushang.
Und droht nun mit Gewerkschaft und Geschäftsleitung.
Fast wie im Kindergarten.

Welche Rechte hat ein Stellvertreter vom Stellvertreter eigentlich>

Gruß
Cleo


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion