Widereingliederung, wie gehts weiter ........ (Allgemeines)
Hallo Johannes,
eine Stufenweise Wiedereingliederung (sogenanntes "Hamburger Modell") (§ 74 SGB V - §§ 28, 51 Abs. 5 SGB IX) unterliegt zwar der Freiwilligkeit auf beiden Seiten, also AN und AG. Doch Schwerbehinderte haben einen Anspruch auch auf Grundlage des § 81 Abs. 4. Diesem kann sich der AG dann nicht verweigern.
Kontextlinks:
Stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer, BAG 9 AZR 229/05
Stufenweise Wiedereingliederung
Weitere Arbeitshilfen
[link=http://www.ev-kirchenkreis-neukoelln.de/Webdesk/dokument>id=50109]Guter Beitrag zum Thema "Stufenweise Wiedereingliederung Schwerbehinderter BAG"[/link]
Grundsätzlich hat man Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Stellt die Krankenkasse die Leistungen vorher ein, bleibt nur der Weg des Widerspruches und dann der Klage.
PS: Das Thema "Anspruch Schwerbehinderter auf eine Stufenweisen Wiedereingliederung" gem. § 81 Abs. 4 SGB IX haben wir aber auch schon öfters behandelt, man hätte mit der Suchfunktion also etwas gefunden, u.a. [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8428#p8431]hier![/link] 