Anhörung und Zustimmung (Allgemeines)
Hallo Björn,
die Schwerbehindertenvertretung wird anghört und nimmt Stellung. Also sie gibt eine Stellungnahme ab. Zustimmung zu Maßnahmen wie beim BR/PR gibt es bei der SchwbV nicht. So etwas war bei der Novellierung des SGB IX mal im Entwurf dieser vorgesehen, kam aber nicht durch die beratenden Gremien durch.
Die Schwerbehindertenvertretung nimmt also nur Stellung, wobei sowohl für die Anhörung und die Stellungnahme keine bestimmte Form vorgesehen ist. Es sollte nur, auch wegen einer ggf. notwendigen sicheren Beweislage/Nachweislage in Schriftform geschehen.
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» Gruß
» Björn