Hallo Birgit,
» das Thema wurde tatsächlich in der letzten Zeit im Rahmen des
» Datenschutzes besprochen... Du hattest Dich sogar selbst an dieser
» Diskussion beteiligt... >
Nein, diese "Susanne" war es nicht. Beteiligt hatte sich ein Tln mit "Nicknamen Susanne", hier jetzt stellt ein Tln mit "Klarnamen Susanne" die Frage. Man kann dieses erkennen, wenn man noch einem LogIn auf die Namen "klickt" und so das Profil sieht. 
Aber sonst gut dargestellt.
Hallo Susanne,
das mit der Wählerliste ist der riesengroße Unterschied zur BR-Wahl und ergibt sich zwingend aus § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Ziffer 4 SchwbVWO. Findet man auch alles in der Wahlbroschüre der IA, u.a. auf der Seite 28. Zu mindest diese Wahlbroschüre sollte bei jeder SchwbV und jedem Wahlvorstand zur Zeiten der Wahl auf dem Schreibtisch liegen und verinnerlicht werden. Es ist schade, dass sich immer noch zu viele SchwbV erst unmittelbar vor der Wahl mit dem Thema beschäftigen, denn der Wahltermin steht ja immerhin seit 4 Jahren fest. 
Weiter sollte mindestens 1 Wahlvorstandsmitglied eine Schulungsmaßnahme zum Themsa "SchwbV-Wahlen" besucht haben.