dringend Hilfe (Wahlen)

Drakana, Niedersachsen, Tuesday, 16.11.2010, 07:31 (vor 5819 Tagen)

hallo an alle,
was genau ist der Unterschied zwischen aushängen und auslegen> Der Vorsitzende des Wahlvorstandes hat veranlasst, dass die Liste mit den Namen der wahlberechtigten Schwerbehinderten in jeder Einrichtung am "schwarzen Brett" ausgehängt wird.
Auch wenn die Frage vielleicht hier schon mal beantwortet wurde, wer genau darf Einblick in die Wählerliste haben>>> Bin wirklich sehr dankbar für eure Hilfe, es ist bei uns sehr chaotich.


liebe Grüße und vielen Dank

Susanne

dringend Hilfe

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 16.11.2010, 09:03 (vor 5819 Tagen) @ Drakana

Hallo Susanne,

das Thema wurde tatsächlich in der letzten Zeit im Rahmen des Datenschutzes besprochen... Du hattest Dich sogar selbst an dieser Diskussion beteiligt... >

[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11344#p11344]Diskussion Verletzung Datenschutz[/link]

Also Einsicht in die Wählerliste nehmen können Personen mit berechtigtem Interesse. Nun die Frage, was ist berechtigtes Interesse. Die Wähler selbst haben es natürlich um zu prüfen, ob sie in der Wählerliste stehen. Wahlbewerber haben dieses Einsichtsrecht auch und natürlich der Wahlvorstand. Da ist nun die Antwort auf den betriebsweiten Aushang einfach... Hier würden allen Beschäftigten und weiteren sich im Haus aufhaltenden Personen besonders schützenswerte Daten bekannt gemacht. Denn die Eigenschaft schwerbehindert ist wohl ohne Diskussion eine besonders schützenswerte Information. Und dass alle Beschäftigten und auch betriebsfremde Personen ein berechtigtes Interesse haben, dass soll der Wahlvorstand dann mal begründen und wie er es gegen den Datenschutz aufwiegen will... Deshalb ist in der SchwbWV auch von geeigneten Orten die Rede. Und das schwarze Brett ist es definitiv aus vorgenannten Gründen nicht...

--
MfG
Birgit

dringend Hilfe

hackenberger, Tuesday, 16.11.2010, 10:01 (vor 5819 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

» das Thema wurde tatsächlich in der letzten Zeit im Rahmen des
» Datenschutzes besprochen... Du hattest Dich sogar selbst an dieser
» Diskussion beteiligt... >
Nein, diese "Susanne" war es nicht. Beteiligt hatte sich ein Tln mit "Nicknamen Susanne", hier jetzt stellt ein Tln mit "Klarnamen Susanne" die Frage. Man kann dieses erkennen, wenn man noch einem LogIn auf die Namen "klickt" und so das Profil sieht. ;-)

Aber sonst gut dargestellt.

Hallo Susanne,

das mit der Wählerliste ist der riesengroße Unterschied zur BR-Wahl und ergibt sich zwingend aus § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Ziffer 4 SchwbVWO. Findet man auch alles in der Wahlbroschüre der IA, u.a. auf der Seite 28. Zu mindest diese Wahlbroschüre sollte bei jeder SchwbV und jedem Wahlvorstand zur Zeiten der Wahl auf dem Schreibtisch liegen und verinnerlicht werden. Es ist schade, dass sich immer noch zu viele SchwbV erst unmittelbar vor der Wahl mit dem Thema beschäftigen, denn der Wahltermin steht ja immerhin seit 4 Jahren fest. :-(

Weiter sollte mindestens 1 Wahlvorstandsmitglied eine Schulungsmaßnahme zum Themsa "SchwbV-Wahlen" besucht haben.

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