Wahlvorstand unvollständig (Wahlen)

Drakana, Niedersachsen, Wednesday, 17.11.2010, 16:03 (vor 5817 Tagen)

Hallo alle miteinander,
ich brauche nochmal eure Hilfe. Wenn sich der Wahlvorstand (förmliches Wahlverfahren) nie vollzählig getroffen hat und alle Niederschriften, Protokolle usw immer nur von Zwei Mitgliedern unterschrieben ist, ist das dann alles rechtsgültig>> Muss der Wahlvorstand nachweisen, ob und wie er Wählerlisten auf Richtigkeit überprüft hat>>

vielen Dank an euch vorab
Susanne

Wahlvorstand unvollständig

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 17.11.2010, 16:14 (vor 5817 Tagen) @ Drakana

Hallo Susanne,

Schau mal in die Wahlordnung § 2 Abs. 2
Da steht genau drin, wer die Beschlüsse des Wahlvorstandes zu unterschreiben hat.

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Wahlvorstand unvollständig

hackenberger, Wednesday, 17.11.2010, 16:15 (vor 5817 Tagen) @ Drakana

Hallo Susanne,

Sitzungen des Wahlvorstands

Hier auch noch einmal ein Auszug aus der Kommentierung von Neumann-Pahlen

Der Wahlvorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Anwesenheit aller 3 Mitglieder ist nicht erforderlich, so dass es ausreicht, wenn zwei Mitglieder übereinstimmen; allerdings müssen alle 3 Mitglieder geladen sein. Ist ein Stellvertreter bestellt, muss bei Verhinderung eines Mitgliedes auch der Stellvertreter zur Sitzung geladen sein. Niederschrift und Unterzeichnung des Protokolls sind keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Beschlüsse. Auch wenn eine Niederschrift völlig fehlt, begründet das noch keine Unwirksamkeit eines Beschlusses oder die Anfechtbarkeit der Wahl oder Wahlvorbereitungen.

Fazit:
Folgende Fragen sind zu klären:
Wurde ordnungsgemäß gelanden>
Wurde ggf. bei Verhinderung ein Ersatzmitglied geladen>
War die für eine gültigen Beschluss des WV absolute Mehrheit der Mitglieder anwesend> - Bei zwei WV.Mitgliedern wäre diese gewahrt!


Hallo Hotte, bei Verhinderung des Vorsitzenden wird die Niederschrift von dem WV-Mitglied unterchrieben der sie in Vertretung wegen Verhinderung geleitet hat.

Wahlvorstand unvollständig

Drakana, Niedersachsen, Wednesday, 17.11.2010, 16:18 (vor 5817 Tagen) @ hackenberger

» Sitzungen des Wahlvorstands
»
» Fazit:
» Folgende Fragen sind zu klären:
» Wurde ordnungsgemäß gelanden>
» Wurde ggf. bei Verhinderung ein Ersatzmitglied geladen>
» War die für eine gültigen Beschluss des WV absolute Mehrheit der
» Mitglieder anwesend> - Bei zwei WV.Mitgliedern wäre diese geahrt!

Ich als SBV wurde zu keiner Sitzung eingeladen. Ein Ersatzmitglied gibt es nicht. Also haben die beiden anderern Mitglieder alles miteinander abgesprochen (ich weiss ja nicht was, da ich bis heute keinen Einblick in die Unterlagen bekommen habe)

Muss der Wahlvorstand nachweisen, ob und wie er Wählerlisten auf Richtigkeit überprüft hat>>

dankeschön

Wahlvorstand unvollständig

hackenberger, Wednesday, 17.11.2010, 16:26 (vor 5817 Tagen) @ Drakana

Hallo Susanne,

» Ich als SBV wurde zu keiner Sitzung eingeladen.
Die SBV muss nur geladen werden, bzw. darf nur teilhnehmen, wenn sie sich selbst zum Mitglied des Wahlvorstandes berufen hat. Denn die SchwbV benennt ja den WV, also setzt ihn ein.

» bis heute keinen Einblick in die Unterlagen bekommen
Steht Dir auch nur zu, wenn Du dich selbst in den WV berufen hast, also als WV-Mitglied benannt hast.

» Ein Ersatzmitglied gibt es.
Warum hast Du als zuständige hierfür, also als SchwbV keine benannt>
» nicht.

PS: ich stelle fest, Du hättest sehr dringend frühzeitig einer Wahl/WV-Schulung bedurft.

Wahlvorstand unvollständig

Drakana, Niedersachsen, Wednesday, 17.11.2010, 16:28 (vor 5817 Tagen) @ hackenberger

Sorry ich habe mich unglücklich ausgedrückt.
Ich bin ein Mitglied des WV!!!!! Genau das ist mein Problem!!!

Wahlvorstand unvollständig

Doris, Tuesday, 28.12.2010, 21:14 (vor 5776 Tagen) @ Drakana

» Ich als SBV wurde zu keiner Sitzung eingeladen. Ein Ersatzmitglied gibt es nicht. Also haben die beiden anderern Mitglieder alles miteinander abgesprochen (ich weiss ja nicht was, da ich bis heute keinen Einblick in die Unterlagen bekommen habe)... Ich bin ein Mitglied des WV!!!!!

Hallo Susanne,

wenn Du als Mitglied des Wahlvorstands von dessen Vorsitzenden nie zu den Sitzungen des Wahlvorstands geladen wurdest, besonders nicht beim Erlass des Wahlausschreibens eingebunden warst, dann ist die komplette Wahl alleine schon deshalb anfechtbar.

Nach der Rechtsprechung kann ohne Weiteres angenommen werden, dass die Nichteinladung potentiell ausschlaggebend sein kann für das Wahlergebnis. Bei einer Wahlanfechtung muss daher eine Kausalität der Nichteinladung für das Wahlergebnis nicht gesondert nachgewiesen werden, sondern kann einfach unterstellt werden.

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Viele Grüße
Doris

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