Hallo Susanne,
Sitzungen des Wahlvorstands
Hier auch noch einmal ein Auszug aus der Kommentierung von Neumann-Pahlen
Der Wahlvorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Anwesenheit aller 3 Mitglieder ist nicht erforderlich, so dass es ausreicht, wenn zwei Mitglieder übereinstimmen; allerdings müssen alle 3 Mitglieder geladen sein. Ist ein Stellvertreter bestellt, muss bei Verhinderung eines Mitgliedes auch der Stellvertreter zur Sitzung geladen sein. Niederschrift und Unterzeichnung des Protokolls sind keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Beschlüsse. Auch wenn eine Niederschrift völlig fehlt, begründet das noch keine Unwirksamkeit eines Beschlusses oder die Anfechtbarkeit der Wahl oder Wahlvorbereitungen.
Fazit:
Folgende Fragen sind zu klären:
Wurde ordnungsgemäß gelanden>
Wurde ggf. bei Verhinderung ein Ersatzmitglied geladen>
War die für eine gültigen Beschluss des WV absolute Mehrheit der Mitglieder anwesend> - Bei zwei WV.Mitgliedern wäre diese gewahrt!
Hallo Hotte, bei Verhinderung des Vorsitzenden wird die Niederschrift von dem WV-Mitglied unterchrieben der sie in Vertretung wegen Verhinderung geleitet hat.