BEM: Wie läuft das bei euch? (BEM)

Doris, Friday, 19.11.2010, 20:26 (vor 4929 Tagen) @ Habea

Hallo,

Rechtsprechung zum gesetzlichen Inforecht des Betriebsrats, die wohl auch für die Mitarbeitervertretung ebenso wie für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend anwendbar ist, [link=http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml>nid=jpr-NLAR000025810&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp]gibt's hier[/link].

"Leitsatz: Datenschutzrechtliche Erwägungen stehen der Weitergabe von Namen und Fehlzeiten der Mitarbeiter, die die Voraussetzungen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement erfüllen, an den Betriebsrat nicht entgegen."
ArbG Bonn, Beschluss vom 16.06.2010, 5 BV 20/10

"Leitsatz: Der Arbeitgeber ist gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet, den Betriebsrat zur Durchführung seiner Überwachungspflicht gem. § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX über die Beschäftigten zu informieren, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren und bei denen daher ein betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 SGB IX einzuleiten war. Der vorherigen Zustimmung der betroffenen Person bedarf es nicht."
LAG München, Beschluss vom 24.11.2010, 11 TaBV 48/10, rechtskräftig

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Viele Grüße
Doris


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