Formfehler begangen (Wahlen)

Mario74, Monday, 22.11.2010, 13:53 (vor 5812 Tagen)

Hallo zusammen,

habe wohl bei der Einladung einen gravierenden Formfehler begangen. Mir wurden die Gleichgstellten Leute nicht genannt und nun habe ich diese nicht zur Wahlversammlung eingeladen :-( das Integrationsamt erreiche ich leider nicht. IN der A-Z suche habe ich leider nichts gefúnden, verschiebt sich nun die Wahl um 3 Wochen>, oder was ist die Folge meines dummen/gravierenden Fehlers>

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG

Mario74

Formfehler begangen

Mister M, Bayern (Franken), Monday, 22.11.2010, 14:24 (vor 5812 Tagen) @ Mario74

Hallo Mario74,

wenn Du die Einladung zur Wahl per Aushang und das Formblatt, das Du in dieser Seite findest, verwendet hast, hast Du keinen Formfehler begangen. Wichtig ist, dass im Aushang die schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen eingeladen sind!

Eine Einladung nur per E-Mail ist meines Erachtens nicht ausreichend, es könnten dadurch Schwerbehinderte, die (noch) nicht im Verzeichnis der Schwerbehinderten aufgeführt sind, von der Wahl ausgeschlossen werden.

Für meine morgige Wahl (hoffentlich Wiederwahl :-) ) habe ich daher die Einladung über Aushang am Schwarzen Brett und per E-Mail als Blindkopie bekanntgegeben.

@Mario74: bitte Dein Profil vervollständigen

--
Grüße aus dem schönen Franken!

Michael

Formfehler begangen

Mario74, Monday, 22.11.2010, 14:34 (vor 5812 Tagen) @ Mister M

Hallo,

ich habe leider nur per E-Mail eingeladen gehabt.

LG

Mario74

Formfehler begangen

hackenberger, Monday, 22.11.2010, 14:47 (vor 5812 Tagen) @ Mario74

Hallo Mario74,

» ich habe leider nur per E-Mail eingeladen gehabt.
dann besteht die Gefahr einer Anfechtung!

Also, entweder alles absagen und neu, richtig machen. Dadurch entsteht dann ab dem 01.12. eine Mandatslose Zeit. Oder, Luft anhalten, dass keine Anfechtung kommt. Entscheidend für eine Anfechtung wäre, wie viele Wahlberechtigte ggf. so keine Kenntnis von der Wahlversammlung haben. Eine Anfechtung ist durch Berechtigte 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses möglich.

Bitte trage in Dein Profil noch ein, welches Recht/ Gesetz zur Anwendung kommt, ich vermute einmal das BetrVG.

PS: Unter A-Z "Wahlen" oder auf der Sonderseite Wahlen (Link findet man in der Linkspalte "links") hättest Du alle Infos gefunden. Denn auf der Sonderseite sind u.a. Verlinkungen zur Wahlbroschüre und Wahlordnung usw.

Formfehler begangen

Mario, Monday, 22.11.2010, 15:05 (vor 5812 Tagen) @ hackenberger

»
Hallo Herr Hackenberger,

bei uns haben 6 Wahlberechtigte Kenntnis von diesem Termin,
wenn ich jetzt die Wahl absage, dann muss ich wohl wieder 3 Wochenfrist einhalen, dann wäre die Wahl kurz vor Weihnachten, wo bestimmt jeder im Urlaub ist.. Aber werde ich wohl so tun müssen>!

LG
Mario74

Formfehler begangen

hackenberger, Monday, 22.11.2010, 15:42 (vor 5812 Tagen) @ Mario

Hallo Mario74

» bei uns haben 6 Wahlberechtigte Kenntnis von diesem Termin,
» wenn ich jetzt die Wahl absage, dann muss ich wohl wieder 3 Wochenfrist
» einhalen, dann wäre die Wahl kurz vor Weihnachten, wo bestimmt jeder im
» Urlaub ist.. Aber werde ich wohl so tun müssen>!
Es wäre jetzt hier die Frage, wie viele Wahlberechtigte gibt es wirklich> Ggf. auch Wahlberechtigte welche sich noch nicht offenbart haben> Ist eine Anfechtung zu erwarten>

Wenn man weis, dass eine merkliche Zahl Wahlberechtigter zu einem geplanten Wahltermin (Wahlversammlung) in Urlaub ist, MUSS man dieses bei der Planung berücksichtigen, also beachten/ einplanen.


PS: Bitte bei Antworten den Text über dem Eingabefeld "Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen" beachten!!

Formfehler begangen

Mario, Monday, 22.11.2010, 19:02 (vor 5812 Tagen) @ hackenberger

also es ist eine Person die ich vergessen habe einzuladen, deswegen sind die Wahlen nun 3 Wochen später wohl.. leider hab ich beim Integrationsamt noch niemanden erreichen können, der mir sagen kann ab wann die 3 Wochen beginnen.. ab dem Zeitpunkt wo der eigentliche Wahltermin wahr (bei uns 29.11.) oder ab heute.. bzw morgen.. da ich dieses noch nicht weiss, kann ich auch noch nicht absehen wieviele Wahlberechtigte ggf. in Urlaub sind.. werde wohl morgen nochmal das Integrationsamt anrufen..

LG

Mario74

Formfehler begangen

Wolfgang E., Tuesday, 23.11.2010, 19:37 (vor 5811 Tagen) @ Mario

» also es ist eine Person die ich vergessen habe einzuladen...

Hallo Mario,

praxisbezogene Erläuterung zu den "Mindestfristen" bei der Einladung zur Wahlversammlung [link=http://beck-online.beck.de/>vpath=bibdata/komm/NeumannPMPSGBIXKO_12/SchwbVWO/cont/NeumannPMPSGBIXKO.SchwbVWO.p19.htm]gibt’s hier[/link].

Und wenn das Ergebnis der Wahlen jeweils mit über einer Stimme Unterschied ausfallen sollte, dann wäre schon deshalb eine Wahlanfechtung hinfällig, weil nicht relevant für das Wahlergebnis.

Tipp: Die vergessene Person einfach gesondert telefonisch oder per eMail nachträglich einladen. Wenn sie nicht verhindert ist, wäre m.E. ohnehin alles bereinigt; im Extremfall ginge eine vergessene Einladung notfalls sogar z.B. noch einen Tag oder vier Stunden vor der Wahlversammlung.

Gruß,
Wolfgang

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