Hallo Shadow,
» ich bin bei uns im Betrieb zur Vertrauensperson gewählt worden und habe
» gleich die ersten Hürden zu nehmen.
Glückwunsch zum Mandat :flower:
» Mein 1. Stellvertreter, der dieses Amt schon seit einiger Zeit inne hatte
» und sich auch zu dieser Wahl als 1. Stelli zur Verfügung gestellt hat,
» möchte mich nicht unterstützen. Wörtlich: er wird mich nicht einarbeiten
» und mich auch sonst nicht in die laufenden Vorgänge einbeziehen geschweige
» denn mir Fragen zum Thema Schwerbehindertenvertretung beantworten.
Ja, grundsätzlich hat er "rechtlich Recht". Als Koll. muss man es nicht unbedingt verstehen.
Es gibt aber ggf. auch ein rechtliches/zeitliches Problem. Denn die SchwbV ist eine 1-Personen-Vertreung. Das bedeutet, der Stelli hat "nur" ein ruhendes Mandat. Er kann und darf also nur eingebunden werden, wenn er im Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv wird. Der AG kann also auch darauf bestehen, dass er außerhalb dieser Zeiten (Verhinderungsvertretung) kein Arbeitszeit dafür in Anspruch nimmt/ nehmen darf.
Das bedeutet, er könnte nur in der Freizeit oder Pause sich diesem Thema widmen.
» Tja, wie verhalte ich mich jetzt>
Da hilft nur sich einarbeiten und Schulungen besuchen. Vieles lese, also z.B. hier im Forum (Forumsbeiträge) und die Sonderseiten wie A-Z. Es gehört auch zu den Mandatspflichten sich das notwendige Wissen anzueignen, so auch das BAG.
» Nachtrag: Ich bin übrigens neu hier und hoffe Antworten auf meine
» wahrcheinlich unendlichen Fragen zu bekommen.
Klar, wir versuchen immer unser Bestes 
Eine Bitte gleich noch, vor Fragestellungen bitte immer erst unter A-Z nachsehen und die Suchfunktion nutzen. Denn sehr sehr viele Themen haben wir schon behandelt.
So nutze z.B. auch einmal die Suchfunktion zum Thema "ein Personenvertretung" und schaue unter A-Z zum Thema "Stelli und Schulungen".