Trotz Attest (7 bis 15 Uhr) länger bei BR Sitzungen bleiben? (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 23.11.2010, 15:56 (vor 5811 Tagen) @ nde

Hallo,

» ich bin festes BR Mitglied und am 09.11.10 auch zur Schwb Vertrauensperson
» gewählt worden.
Glückwunsch zum Mandat :flower:

» Da ich aus gesundheitlichen Gründen ein Attest habe und nur von 7 bis 15
» Uhr arbeite, jedoch die BR Sitzungen teilweise bis 16 Uhr und länger
» gehen, hier nun meine Frage.
»
» Ein Kollege aus dem BR hat gesagt, dass für BR Sitzungen Sonderregelungen
» gelten, in denen die Zeiten auch mal überschritten werden können. Leider
» habe ich diesbezüglich nichts im Internet gefunden.
Also, was der BR meint ist folgendes. Das ArbZG und die dort aufgeführten Höchstarbeitzeiten usw. finden KEINE Anwendung auf Mandatsarbeit. da es sich dabei eben nicht um "Arbeit lt. ArbZG" handelt sonder um die Wahrnehmung eines Ehrenamtes.

Die SchwbV hat das Recht der Teilnahme an BR-Gremien aber nicht unbedingt die Pflicht. Nimmt man aber seine Mandatsaufgaben nicht so wahr, wie es das Gesetz, das SGB IX vorsieht, könnte sofern es in merklicher Form nicht erfolgt und daraus sich ggf. Nachteile für Schwerbehinderte ergeben auf Antrag eines 1/4 der Wähler zum Entzug des Mandates durch das IA kommen.

§ 94 Abs. 7 Satz 5 SGB IX
Erlöschen des Amtes wegen grober Pflichtverletzung
Auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen kann der Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt (§ 119) das Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten beschließen.

Wenn Du aber aus gesundheitlichen Gründen nicht die ganze Zeit an den Gremien-Sitzungen teilnehmen kannst, setze für die verbleibende Zeit im Rahmen der Verhinderungsvertretung den Stelli ein. Denn, hier wärst Du aus gesundheitlichen Gründen verhindert.
Gleich aber auch den Hinweis, falls Einwände des BR kommen. Lt. BAG kann man aus gesundheitlichen Gründen oder Urlaub verhindert sein (Grundsatz), es muss aber nicht so sein. Man kann in beiden Fällen sich auch ausdrücklich als NICHTVERHINDERT erklären und an den Gremien teilnehmen.

So, nu aber auch noch eine sehr große Bitte:
Lese bitte unbedingt den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." und beachte diesen. Also bitte unbegingt Dein profil ergänzen, bitte in alle Punkten.
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Also Art des Mandates, Anzahl der Wähler, geltendes Gesetz/Recht (bei Dir wohl BetrVG). Diese Bitte geht nochmals an alle Forumsteilnehmer!


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