Eingruppierung (Allgemeines)

Lombardi, HAS/Bayern, Friday, 26.11.2010, 09:41 (vor 5810 Tagen)

Hallo Forumteilnehmer,

folgender Fall:

Schwerbehinderter Kollege hat einen GdB 70. Nach längeren Erkrankung wurde eine Wiedereingliederung durchgeführt, da wurde wegen der körperlichen Belastung festgestellt, dass er an seinem derzeitigen Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten kann. Er ist jetzt in einen Bereich beschäftigt, der seiner Behinderung gerecht wird. Der Kollege ist zufrieden, aber er hätte jedoch enorme finanzielle Einbußen. Er würde 2 Entgeltgruppen/ Lohngruppen abgestuft werden. Die Voraussetzung nach § 17 des bayrischen Manteltarifvertrag (Entgeltausgleich bei Leistungsminderung) erfüllt er nicht. Gibt es hierfür eine Lösung, wer hat solche Erfahrungen schon mal erlebt>

Mit freundlichen Grüßen

Lombardi


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