Eingruppierung (Allgemeines)

Lombardi, HAS/Bayern, Friday, 26.11.2010, 09:41 (vor 5810 Tagen)

Hallo Forumteilnehmer,

folgender Fall:

Schwerbehinderter Kollege hat einen GdB 70. Nach längeren Erkrankung wurde eine Wiedereingliederung durchgeführt, da wurde wegen der körperlichen Belastung festgestellt, dass er an seinem derzeitigen Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten kann. Er ist jetzt in einen Bereich beschäftigt, der seiner Behinderung gerecht wird. Der Kollege ist zufrieden, aber er hätte jedoch enorme finanzielle Einbußen. Er würde 2 Entgeltgruppen/ Lohngruppen abgestuft werden. Die Voraussetzung nach § 17 des bayrischen Manteltarifvertrag (Entgeltausgleich bei Leistungsminderung) erfüllt er nicht. Gibt es hierfür eine Lösung, wer hat solche Erfahrungen schon mal erlebt>

Mit freundlichen Grüßen

Lombardi

Eingruppierung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 26.11.2010, 14:04 (vor 5810 Tagen) @ Lombardi

Hallo,

da stellt sich für mich schon die Frage, ob das ganze Instrumentarium des § 81 Abs. 4 und 5 (Qualifizierung, berufl. Reha, Teilzeitmodelle...)durchgeprüft wurde, um eine gleichwertige (nicht gleichartige) Beschäftigung zu finden >
War denn bei der Beurteilung des bieherigen Arbeitsplatzes das IA beteiligt, insbesondere sein technischer Dienst >

--
&Tschüß

Wolfgang

Eingruppierung

hackenberger, Friday, 26.11.2010, 15:55 (vor 5810 Tagen) @ Lombardi

Hallo Lombardi,

ergänzend den Hinweis, AG sollte mit dem Integrationsfachdienst reden. Ggf. Anpassung des Arbeitspkatzes / Umfeld auch u.U. durch Nutzung von Hilfestellung durch Koll. und damit oder ggf. auch Verzicht auf einen anderen Arebitspatz mit niedriegeren Einstufung. Der AG könnte dann auch Mittel aus der SchwbAV beantragen wegen behinderungsbedingten leistungseinschränkungen oder Zuschüssen wegen der Unterstützung durch Koll.

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