Neuwahlen nach Amtsernennung (Wahlen)

charly01kinder, Tuesday, 30.11.2010, 14:25 (vor 5804 Tagen)

Hallo,
ich habe ein Problem, anfang des Jahres wurde bei uns ein neuer BR gewählt, aufgarund von Innerbetrieblichen fehlern wurden einige die länger Krank sicd Waren nicht ordentlich dazu geladen bzw. kamen nicht auf die Wählerliste, um einer neu Wahlö zu entgehen hat mich der BR zu Schwerbehinderten Vertreter gewählt.
Jetzt will man am ende des Jahre bzw Anfang nächsten Jahres eine neue Wahl durchführen da bis vor meiner Ernennung keiner dazu bereit war und es der BRVorsitzende so mit gemacht hat.

Ist in meinem Fall eine Neu Wahl überhaupt rechtens oder läuft meine Amtszeit ab Tag der Ernennung über die Reguläre vier Jahresfrist.

Ich konnte dazu nichts finden hier. >>>

MfG charly01kinder

Neuwahlen nach Amtsernennung

hackenberger, Tuesday, 30.11.2010, 14:31 (vor 5804 Tagen) @ charly01kinder

Hallo charly01kinder,

NEIN, Deine "Wahl" "Ernennung" ist so wohl nicht in Ordnung. Sie ist nichtig. Bedeutet, hat NIE stattgefunden.

Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten kann nur gem. § 94 SGB IX i.V. mit SchwbVWO von den aktiv Wahlberechtigten (Schwerbehinderte und Gleichgestellte) gewählt werden. Sie wird für 4 Jahre gewählt.

» Ich konnte dazu nichts finden hier. >>>
Das kann leider nicht sein, denn unter Wahlen (Link links) finder man alles :-(

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