Neuwahlen nach Amtsernennung (Wahlen)
Hallo charly01kinder,
NEIN, Deine "Wahl" "Ernennung" ist so wohl nicht in Ordnung. Sie ist nichtig. Bedeutet, hat NIE stattgefunden.
Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten kann nur gem. § 94 SGB IX i.V. mit SchwbVWO von den aktiv Wahlberechtigten (Schwerbehinderte und Gleichgestellte) gewählt werden. Sie wird für 4 Jahre gewählt.
» Ich konnte dazu nichts finden hier. >>>
Das kann leider nicht sein, denn unter Wahlen (Link links) finder man alles 