Neuwahlen nach Amtsernennung (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 30.11.2010, 14:31 (vor 5804 Tagen) @ charly01kinder

Hallo charly01kinder,

NEIN, Deine "Wahl" "Ernennung" ist so wohl nicht in Ordnung. Sie ist nichtig. Bedeutet, hat NIE stattgefunden.

Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten kann nur gem. § 94 SGB IX i.V. mit SchwbVWO von den aktiv Wahlberechtigten (Schwerbehinderte und Gleichgestellte) gewählt werden. Sie wird für 4 Jahre gewählt.

» Ich konnte dazu nichts finden hier. >>>
Das kann leider nicht sein, denn unter Wahlen (Link links) finder man alles :-(


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