Integrationsvereinbarung (Allgemeines)
Hallo Zottel,
ergänzend zu Birgit noch folgenden Hinweis: Es gibt viele Punkte welche man üblicher Weise in einer InTV regelt, welche aber auch der BR in teils erzwingbaren BVn regen kann. Daher ist hier eine gute Zusammenarbeit mit dem BR wichtig. Dieses betrifft vor allem den möglichen Inhalt, also dass was der AG bereit ist ab zu schließen. Somit wird der AG hier motiviert ggf. lieber eine InTV als mehrere erzwingbare BVn abzuschließen.
Weigert sich ein AG eine InTV zu verhandeln, kann man in per Beschluss vor dem ArbG zu Verhandlungen zwingen. Quasi auch zum Abschluss, nur da das Gesetz hier keine zwingenden Mindestpunkte/ -Inhalte vorgegeben hat, bringt dieses nichts, da hier KEIN ArbG dem AG zu bestimmten Inhalten zwingen kann.