Hallo Zottel,
die Mandatsarbeit ist ein Ehrenamt. Dafür gibt es keine Bezahlung, da man es unentgeltlich erbringt. Es wird also so getan als ob man seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit erbracht hätte. Siehe hierzu § 96 SGB IX.
Bei vollfreigestellten wir i.d.R. mit Vergleichspersonen gearbeitet. Diese Thema haben wir aber im [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=vergleichsperson]Forum[/link] schon behandelt, ggf. Suchfunktion nutzen.
Kontextlink:
[link=http://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/RdSchr_20080320.pdf>__blob=publicationFile]BMI vom 20.03.2008[/link] zu § 11 Abs. 5 LeistungsTV-Bund