Schnee schieben (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 02.12.2010, 15:06 (vor 5804 Tagen) @ Elmar

Hallo Elmar,

» ich bin als Lager und Magazinverwalter eingestellt. In
» der Aufgabenbeschreibung des Magzinverwalters ist Schnee schieben mit
» aufgeführt. Hat ein Betriebsarzt mehr zu sagen als der Hausarzt>
Grundsätzlich sollte auch ein Betriebsarzt das Attest des Koll. nicht in Frage stellen. Ggf. ist es nicht aussagekräftig genug. Der Betriebsarzt darf ja Inhalte nicht an den AG weitergeben. Daher bestehen hier auch keine Bedenken gegen ein entsprechend aussagekräftiges Attest. Der Betriebsarzt darf dem AG nur mitteilen "kann oder kann nicht". Hier spielt dann bei Schwerbehinderten auch der § 81 Abs.4 SGB IX hinein.

Doch, sofern ein AN seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleitung nicht erbringen kann und der AG diesem keine andere vertrags-/ leistungsmäßige Tätigkeit zuweisen kann, könnten negative arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnis folgen. KEIN AG muss einem Schwerbehinderten "einen Arbeitsplatz backen."


Kontextlink - Tätigkeitswechsel auf Grund eines Attestes:
PS: Bitte nun aber auch Profil ergänzen. Weiter bei Antworten den Hinweistext über dem Eingabefeld bitte beachten: "Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen"

Auch eine Schlussfloskel noch am Ende des Text wäre toll ;-)


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