möchte mich vorstellen (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 02.12.2010, 16:11 (vor 5804 Tagen) @ humanx

Hallo "humanx",

» das mit dem BetrVG muß ich noch nachfragen genauso ob wir eine
» integrationsvereinbahrung haben, werde dies natürlich noch in mein profil
» eintragen sollte dies bei uns zutreffen.
Die anzuwendede Rechtsgrundlage im Betrieb sollte dem Mandatsträger eigentich bekannt sein. Denn sie ist ja Grundlage für alle Entscheidungen der Mitbestimmung und auch die Grundlage für dei zu wählenede MA-Vertretung wie ggf. BR oder PR oder MAV.

» kann ich eigentlich eine bestehende integrationsvereinbahrung als 1.
» stelli einsehen >
Die Integtrationsvereinbarung muss der AG im Betrieb veröffentlichen bzw. den AN mitteilen wo sie einsehbar ist, sie hat hier den Status einer BV.

Hier auch einmal ein Auszug aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar mit ein paar Anmerkungen von mir[/link] zu dem Thema § 83 Rn 75
Auch die Vorschrift, § 83 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber in den Versammlungen der schwerbehinderten Menschen gem. § 95 Abs. 6 SGB IX über alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu berichten. Also hier auch die InTV vorzustellen und ggf. zu erläutern.
Denn die Berichtspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann, wenn keine Integrationsvereinbarung geschlossen wurde bzw. eine solche von einem Vertragspartner gekündigt wurde (GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 149). Ist allerdings eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen, muss deren Durchführung im Mittelpunkt des Berichts des Arbeitgebers stehen. Es handelt sich insoweit um einen Rechenschaftsbericht, der den Bericht der Schwerbehindertenvertretung ergänzen soll.

PS: beim nächsten mal dann vielleicht ja wieder mit Anrede ;-)


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