Merkzeichen GL (Fragen zu einer Behinderung)

Deafnuts, Mönchengladbach NRW, Friday, 03.12.2010, 14:59 (vor 4898 Tagen) @ WernerT

Moin,
ich bin selber gehörlos und neu hier,aber schon eine Weile als SBV im Amt.

Zur Frage gilt Folgendes:

Als ein neu festzustellendes Merkzeichen wurde mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches zum 01.07.2001 das Merkzeichen "Gl" für gehörlos eingeführt.

Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit vorliegt. Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie Hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprachen, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in Kindheit erworben worden ist.

In diesem Fall Widerspruch beim zuständigen VA einreichen.

mfg.
Deafnuts

--
Nicht ohne uns über uns.


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