GBR (Wahlen)
Guten Abend an alle Forumsteilnehmer,
bei uns findet nächste Woche die Gesamtschwerbehindertenwahl statt.
5 Wahlberechtigte - einfaches Wahlverfahren in Wahlversammlung vor Ablauf
der Amtszeit.
§ 22 (3) alles aus meiner Sicht soweit in Ordnung.
Es gibt 2 Kandidaten, die jeweils 2 Stimmen haben. Also ist meine 5. Stimme
die ausschlaggebende. Ich bin der Neuling und werde entsprechend von den
2 Kandidaten umworben. Sie versuchen von Ihren Vorteilen zu überzeugen.
Da ich die weiteste Anreise habe und der Termin um 11.00 Uhr stattfindet,
tauchte jetzt die Frage auf, was tun, wenn ich aufgrund von Witterungs-
problemen (Zugausfall, Flieger verspätet) nicht rechtzeitig da bin.
Ich denke, dann habe ich Pech gehabt und kann wegen Nichtanwesenheit meine
Stimme nicht abgeben.
1) Ist eine zeitliche Verschiebung um ca. 2 Stunden (Aushang für den Termin
hängt am Schwarzen Brett) in Ordnung.
2) Kann ich einen Beschluss mit mir selbst als SBV fassen und die Anreise am
Vortag beschließen.
Der AG wird die Übernachtungskosten wahrscheinlich nicht genehmigen (Kostendruck). Würde es auch privat zahlen, sehe es aber als mein ureigenstes
Recht mein Wahlrecht auszuüben. (findet ja auch nur alle 4 Jahre statt).
Könnt Ihr mir bitte helfen, bin mir nicht 100 % sicher.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Sabine
P.S. Es gibt mit mir 5 Wahlberechtigte, 2 Kandidaten und natürlich hat jeder nur eine Stimme