Gesamt-Schwerbehindertenvertretung (Wahlen)
» Ist eine zeitliche Verschiebung um ca. 2 Stunden (Aushang für den Termin hängt am Schwarzen Brett) in Ordnung>
Hallo Sabine,
was spricht dagegen, die Uhrzeit einvernehmlich mit den übrigen wahlberechtigten Vertrauenspersonen um zwei Stunden zu verschieben> Wenn damit alle einverstanden sind, sollte das ohnehin kein Problem sein. Jedenfalls braucht der Arbeitgeber m.E. nicht hinzunehmen, dass die übrigen vier Wahlberechtigten ggf. zwei bezahlte Stunden warten.
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Viele Grüße
Doris