GSBV Wahl (Wahlen)

ke061005, Bayern, Friday, 10.12.2010, 18:27 (vor 5794 Tagen)

Hallo zusammen,

wären bei einer Wahl der GSBV im vereinfachten Verfahren nach 22(3) im Rahmen einer Wahlversammlung auch eine stellv. SBV bei Verhinderung der amtierenden SBV wahl- und vorschlagsberechtigt. Danke schonmal und allseits schönes Wochenende.

GSBV Wahl

hackenberger, Friday, 10.12.2010, 18:32 (vor 5794 Tagen) @ ke061005

Hallo "ke061005",

die Stellvertretung nimmt im Falle der Verhinderung die Aufagben der VPSchwb wahr und zwar mit allen Rechten und Pflichten. Siehe SGB IX.

Aber, bei dem Thema Wahl unbedingt darauf achten, dass auch wirklich eine verhinderung gem. SGB IX vorliegt. Sonst könnte die Wahl anfechtbar oder gar nichtig sein.

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