GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV (Wahlen)

andre-sven, Hessen, Friday, 10.12.2010, 20:55 (vor 5794 Tagen)

Hallo,

seit der Wahl diese Woche geht alles bei uns rund und die Kollegen bleiben auf der Strecke. Diese Woche wurde die Gesamtschwerbehindertenvertretung gewählt. Diese Person muss von Anfang an den Auftrag vom derzeitigen Chef bekommen haben.

Nach dieser Wahl wurde uns gesagt, das ab sofort alle anerkannte Kollegen erst mit ihm sprechen müssen. Dann würde er entscheiden, was gemacht wird und ob die sich dann an die örtliche Vertretung wenden können. Ebenfalls wurden alle SGB IX lose Blattsammlungen gekündigt. Grund dieser Kündigung ist, das diese lose Blattsammlung zu teuer ist und man zuviel Arbeitszeit für das einsortieren daraufging. Es würde reichen, wenn er diese Gesetze hätte. Weiterhin wurde uns mitgeteilt, keinen Kollegen mehr zu helfen, die nicht mindestens gleichgestellt sind oder einen anerkannten Grad der Behinderung hätten. Des weiteren wurde untersagt, das wir zu den Kollegen fahren (oft sind diese an anderen Standorten und nicht im Haupthaus). Die Kollegen müssten in Zukunft erst selber die Anträge stellen.

Desweiteren muss ich alle Dinge wie Zeitschriften, Bücher etc. an ihn abgeben. Er kontrolliert dann dies und wird nur dann das als Gut per Umlauf an die örtlichen Vertretungen rausgeben.

Des weiteren sollen wir in Zukunft die Genehmigung der Dienstreisen über ihn laufen. Desweiteren würde ja reichen, wenn er zu den Treffen der Schwerbehindertenvertretungen fährt und dann anschließend uns informiert. Sogar heute, wo ich ihm einen Termin von einer Personalversammlung nannte (wo der Chef auch da wäre), wurde ich von ihm gefragt, warum ich dies ihn nicht früher gesagt habe. Jetzt müsste er erstmal den Chef fragen, was da los wäre. Aber auf alle Fälle sagte er mir, das dies Ärger gibt, da ich in nicht Informiert hätte.

In Zukunft wird es bei uns so sein, das der örtliche Personalrat, die örtliche Personalstelle etc. erst ihm alles vorlegt. Erst dann entscheidet er. Mir ist auch bereits aufgefallen, das er sogar seine Vertretung nicht informiert.

Ich weiß nicht, wie ich mich in Zukunft verhalten soll. Auf alle Fälle weiss ich, das ich mir dies nicht gefallen lasse und dagegen etwas unternehme. Mir ist klar, das dies sogar zu einer Kündigung führen kann. Für mich ist er nicht mein Chef und ich selber entscheide, wie, wann und wo ich den Kollegen helfe. Auf alle Fälle erhält er von mir keinerlei Info und auch keine Unterlagen.

Aber ich werde nur dagegen angehen und meine örtliche Vertretung nicht zurückgeben. Wenn ich dies machen würde, dann hätte er gewonnen.

Viele Grüße

GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV

hackenberger, Friday, 10.12.2010, 21:12 (vor 5794 Tagen) @ andre-sven

Hallo "andre-sven",

NEIN!!! die GSBV ist nicht der Chef der SBV oder der schwerbehinderten Koll. im betrieb/ Unternehmen.

Die SchwbV ist auch nicht weisungsgebunden, weder von Seiten der GSchwbV noch von Seiten des AG.

Die SchwbV hat einen Rechtsanspruch auf eine Kommentierung des SGB IX und BetrVG. Sie allein entscheidet welche Unterlage / Seminare Fachzeitschriften usw. sie für Ihre Arbeiten benötigt. Sie entscheidet auch selbst und eigenverantwortlich nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung des SGB IX wann sie wie ihr Mandat / ihre Aufgaben wahrnimmt. Auch in welchem zeitlichen Umfang.

Der AG kann gegen diese Entscheidungen (alle) der SchwbV NUR den Rechtsweg wählen/ gehen.

Dieses alles steht auch ganz eindeutig im SGB IX, z.B. in den §§ 95 SGB IX Aufgaben der SchwbV), 96 SGB IX Rechte/Rechtstellung der SchwbV und § 97 SGB IX Aufgaben der GSchwbV. Weiter ist hier auch der § 99 Vertrauensvolle Zusammenarbeit zu beachten.

Auch der PersRat ist verpflichtet die Rechte der SchwbV zu beachten und auch er hat den § 99 SGB IX zu beachten.

Weiter ist es auch die Aufgabe/ Pflicht des Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten auf die Einhaltung des SGB IX zu achten und ggf. hinzuwirken § 98 SGB IX. Der BASchwb (§ 98 SGB IX) riskiert ein OWI (§ 156 Abs. 1 SGB IX) bei Verletzung seiner Pflichten.

Ich würde allen beteiligten, also AG, GSchwbV und BASchwb mitteilen, dass ich als SchwbV sofort einen Anwalt beauftragen würde die Rechte der SchwbV in entsprechenden Arbeitsgerichtlichen Verfahren durchzusetzen und auch gegen alle Beteiligten ggf. wegen rechtswidrige (strafrechtlich) Behinderung der Mandatsarbeit das rechtlich notwendige zu veranlassen.

Soweit die Rechtsage und das möglich. Doch ich denke es war alles bekannt. Sollte zu mindest, da wir dieses alles hier schon hatten. Handeln musst nun Du.

Ach ja, Gewählt habt ihr, SchwbV, die GSchwbV. ;-)

PS: / Frage:
Am 21.10.2010 hast Du geschrieben, dass Du GSchwbV warst/bist. Wenn dem so ist/ war verstehe ich hier die Wahl nicht so richtig. Denn auch eine gewählte GSchwbV ist 4 Jahre (taggenau) im Mandat. Selbst wenn also vor Ablauf der 4 Jahren eine neue GSchwbV gewählt wurde, beginnt deren Mandat erst nach Ablauf des Mandates der alten GSchwbV, also nach Ablauf der 4 Jahre.

Genau so ist es übrigens auch auf örtl. Ebene bei der Wahl der SchwbV. Aber auch dieses alles haben wir hier bereits behandelt. Sollte daher bekannt sein. Bekannt sein auch, weil es so im Gesetz und den Kommentierungen steht.

GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV

hackenberger, Saturday, 11.12.2010, 12:15 (vor 5793 Tagen) @ andre-sven

Hallo "andre-sven",

noch einmal einige Anmerkungen, da das Thema mich nicht los läßt.

» Nach dieser Wahl wurde uns gesagt, das ab sofort alle anerkannte Kollegen
» erst mit ihm sprechen müssen. Dann würde er entscheiden, was gemacht wird
» und ob die sich dann an die örtliche Vertretung wenden können.
Das ist nicht statthaft. Hier wäre auch der besondere Datenschutz zu beachten. Eine solche Forderung würde also gegen den Datenschutz verstoßen. Hier wäre daher zu überlegen den Datenschutzbeauftrageten des AG/ der Behörde, des Landes und des Bundes einzuschlalten. Betroffene könnte auch wegen Verstoßes gegen den Datenschutz klagen. Auch stellen solche Forderungen ganz eindeutig ein berechtigtes Indiz gegen das AGG mit allen möglichen Folgen dar.

» Weiterhin wurde uns mitgeteilt, keinen Kollegen mehr zu helfen, die
» nicht mindestens gleichgestellt sind oder einen anerkannten Grad der
» Behinderung hätten. Des weiteren wurde untersagt, das wir zu den Kollegen
» fahren (oft sind diese an anderen Standorten und nicht im Haupthaus). Die
» Kollegen müssten in Zukunft erst selber die Anträge stellen.
Das ist ein glatter Verstoß gegen das SGB IX und erfüllt den Sachverhalt der Mandatsbehinderung, also wäre ein Verstoß über den ein Gericht in einem Klageverfahren zu entscheiden hätte.


» Desweiteren muss ich alle Dinge wie Zeitschriften, Bücher etc. an ihn
» abgeben. Er kontrolliert dann dies und wird nur dann das als Gut per
» Umlauf an die örtlichen Vertretungen rausgeben.
Verstoß gegen § 96 SGB IX.

» Des weiteren sollen wir in Zukunft die Genehmigung der Dienstreisen über
» ihn laufen.
Verstoß gegen § 96 SGB IX.


» Desweiteren würde ja reichen, wenn er zu den Treffen der
» Schwerbehindertenvertretungen fährt und dann anschließend uns informiert.
§ 97 Abs. (8) SGB IX
§ 95 Abs. 6 gilt für die Durchführung von Versammlungen der Vertrauens- und der Bezirksvertrauenspersonen durch die Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung entsprechend.

» Sogar heute, wo ich ihm einen Termin von einer Personalversammlung nannte
» (wo der Chef auch da wäre), wurde ich von ihm gefragt, warum ich dies ihn
» nicht früher gesagt habe. Jetzt müsste er erstmal den Chef fragen, was da
» los wäre. Aber auf alle Fälle sagte er mir, das dies Ärger gibt, da ich in
» nicht Informiert hätte.
Die SchwbV ist eigenständig und bedarf keine Erlaubsnisse der GSchwbV. Auch muss sie dieser keinen Bericht erstatten.

» In Zukunft wird es bei uns so sein, das der örtliche Personalrat, die
» örtliche Personalstelle etc. erst ihm alles vorlegt. Erst dann entscheidet
» er.
Der Personalrat begeht hier dann ggf. Pflichtverletzungen. Denn er muss die SchwbV gem. § 95 Abs. 4 einbinden, auch hat er zwingend den § 99 SGB IX zu beachten. Der AG (örtliche Personalstelle etc. ) hat den § 95 Abs. 2 und § 99 SGB IX zu beachten. Sie riskieren ggf. ein Ordnungsgeld gem. § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX.


» Mir ist auch bereits aufgefallen, das er sogar seine Vertretung nicht
» informiert.
Ja, das Thema "Stelli" ein altes Thema. Es gilt hier nun einmal dass, die Stelli ein ruhendes Mandat haben. Im ruhenden Mandat ist auch das Thema "Datenschutz und Verschwiegenheit" zu beachten.


» Ich weiß nicht, wie ich mich in Zukunft verhalten soll. Auf alle Fälle
» weiss ich, das ich mir dies nicht gefallen lasse und dagegen etwas
» unternehme.
Das ist gut so und Du solltest dich nach einem guten Fachanwalt für Arbeits- und Sozilarecht umsehen. Mit diesem Kontakt aufnehmen und alles weitere absprechen.


» Mir ist klar, das dies sogar zu einer Kündigung führen kann.
Nein, wegen der Wahnahme des Mandates und seiner Rechte und Pflichten hieraus, kann keine Kündigung erfolgen. Diese wäre rechtwidrig und hätte vor Gericht keinen Bestand.

Es wäre aber bei einer solchen Lage zu emnpfehlen sich einen beruflichen Rechtschutz zuzulegen. Entweder durch Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder private Arbeitsrechtsschutzversicherung. Denn dann hat man keine Probleme mit ggf. anstehenden Kosten.


» Für mich ist er nicht mein Chef und ich selber entscheide, wie, wann und
» wo ich den Kollegen helfe. Auf alle Fälle erhält er von mir keinerlei Info
» und auch keine Unterlagen.
Das ist auch richtig und gut so. Denn die Weitergabe von Unterlagen/ Daten wäre sehr wahrscheinlich ein Verstoß gegen den Datenschutz. Hier sollte man sich auch unbedingt einmal mit dem nun neu kommenden Beschäftigtendatenschutzgesetz befassen.


» Aber ich werde nur dagegen angehen und meine örtliche Vertretung nicht
» zurückgeben. Wenn ich dies machen würde, dann hätte er gewonnen.
Gut und richtig so!

GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV

andre-sven, Hessen, Sunday, 12.12.2010, 09:42 (vor 5793 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
mittlerweile habe ich bereits die 1. Klage laufen und mein Anwalt ist dabei, die Klage vorzubereiten. Desweiteren wird es noch zu einer 2. Klage kommen. Denn Fall habe ich euch auch geschildert. Mein Anwalt hat als Sachgebiet öffentlicher Dienst.

Dir möchte ich Danke sagen für deine schnelle Antwort. Vieles was du mir geschrieben hast, war und ist mir bekannt. Leider war meine Amtszeit bereits Anfang Dezember abgelaufen und somit wurde er direkt danach GSchwV.

Ich werde auf alle Fälle diesem Anwalt die ganzen Emails geben und bitten, meine Interessen wieder mal wahrzunehmen. Ohne diesen werde ich auch hier nicht weiterkommen. Hier kann es spannend werden, weil dieser GSchwV auch Anwalt ist. Weißt du, der Arbeitgeber hatte mit mir sehr große Schwierigkeiten, weil ich alle Mißstände aufgedeckt habe und darum bat, diese Mißstände abzustellen. Mit der AGBeauftragten gabs und gibt es Ärger. Diese Person vertritt die Schwerbehinderten nicht. In Dingen, die ich gestartet hatte, wurde definitiv mir viele Steine in den Weg gelegt, aber trotzdem bin ich mir treu geblieben und kann jetzt in den Spiegel sehen, das ich meine Arbeit ehrlich gemacht habe. Deswegen hat man im Vorfeld diese Person richtig geimpft, wie man sich die Zusammenarbeit vorstellt.

Zur Wahl kann ich nur noch sagen, dass er sich sogar selber gewählt hat, weil ich selber ein Stimmzettel ohne Kreuz abgegeben habe.

» Weiterhin wurde uns mitgeteilt, keinen Kollegen mehr zu helfen, die
» nicht mindestens gleichgestellt sind oder einen anerkannten Grad der
» Behinderung hätten. Des weiteren wurde untersagt, das wir zu den Kollegen
» fahren (oft sind diese an anderen Standorten und nicht im Haupthaus). Die
» Kollegen müssten in Zukunft erst selber die Anträge stellen.

Das ist ein glatter Verstoß gegen das SGB IX und erfüllt den Sachverhalt der Mandatsbehinderung, also wäre ein Verstoß über den ein Gericht in einem Klageverfahren zu entscheiden hätte.

"… erst selber die Anträge stellen"

Mit diesen Anträgen sind alle Anträge gemeint, ob Antrag auf Schwerbehinderung, Antrag auf Hilfsmittel uns. Alles dies sollen die Kollegen selber machen und erst nach Ablehnung könnte man sich ja an ihn wenden. Da ich ja die betroffenen Kollegen kenne, werden diese sich nicht an ihn wenden, weil er eine Sprache spricht, die die Kollegen nicht verstehen.

Ich selber musste mein Handy, meine Fahrerlaubnis für Dienstfahrzeuge, den Parkausweis, die BahnCard abgeben, weil ich diese Dinge ja nur für die Arbeit als GSchwV bekommen hatte. Ich bat ihm schriftlich darum, mir dabei zu helfen, trotz allem diese Dinge nochmals zu beantragen. Als Antwort bekam ich von ihm, ich möge doch im sagen, welche Kollege/Kollegin mich um Hilfe geben hat. Erst dann könnte er entscheiden, ob es gut wäre, das ich zu diesen Kollegen fahre. Bis jetzt und auch in Zukunft werde ich diese Kollegen am Arbeitsplatz etc. aufsuchen. Er selber fährt nicht zu den Kollegen, sondern lässt sich die Unterlagen zusenden, um die Anträge … zu bearbeiten und zu fertigen.

Was ich auch noch schlimm jetzt finde, das die Kollegen, die von Behinderung betroht sind, nicht helfen will. Oft bin ich in meiner abgelaufenen Amtszeit von der Personalstelle, von Vorgesetzten etc. gebeten worden, sich auch um Kollegen zu kümmern, die lange krank waren und auch sind. Diese Kollegen waren / sind nicht schwerbehindert. Ich habe dies als Selbstverständlich gesehen, diesen zu helfen.

Der Personalrat war auf meiner Seite und ich habe diesen dann immer eingeschaltet. Gegen den Personalrat vor Ort läuft momentan ein Verfahren, welches ich gestartet habe. Den Fall habe ich auch hier geschildert.

Auf alle Fälle werde ich jede Email abheften und dann bei einem Treffen der ganzen Vertretungen ihn darum fragen, warum er dies macht. Diesen Fall habe ich bis jetzt schon an die Kollegen weitergegeben, mit denen ich gut zusammengearbeitet habe. Es kam von denen auch den Vorschlag, diesen Kollegen beim Treffen die Meinung zu sagen. Als Kommentar bekam ich auch noch zu hören, dass dies keine gute Zusammenarbeit wird.

Viele Grüße

GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV

andre-sven, Hessen, Sunday, 12.12.2010, 09:51 (vor 5793 Tagen) @ andre-sven

Hallo Bernhard,

habe noch was vergessen. Die Personalstelle wird jetzt die Bewerbungsmappen nur der GSchwV geben/senden. An den Vorstellungsgesprächen soll jetzt nur immer die GSchwV laut Personalstelle teilnehmen.

Des weiteren wird die Personalstelle den ganzen Schriftverkehr über ihn laufen lassen. Ob ich jetzt selber überhaupt eine Info bekomme ist fraglich und ich werde auf alle Fälle alles genau aufschreiben, ob er überhaupt unsere Intressen bei der Dienststelle vertritt. Sollte dies wirklich so sein (zwei Fälle sind mir bereits bekannt), dann kann er sich warm anziehen.

Viele Grüße

GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV

hackenberger, Sunday, 12.12.2010, 10:12 (vor 5793 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

» habe noch was vergessen. Die Personalstelle wird jetzt die
» Bewerbungsmappen nur der GSchwV geben/senden. An den
» Vorstellungsgesprächen soll jetzt nur immer die GSchwV laut Personalstelle
» teilnehmen.
Das Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen sofern es uner den Bewerbern Schwerbehinderten gibt, liegt ganz klar bei der SchwbV, also örtl. Daher würde ich an diesen teilnehmen. Sollte der AG dieses verweigern, würde ich zum einen gegen den SB und nach vorheriger Aufforderung an den BA-Schwb seinen Pflichten nachzukommen auch gegen diesen ein OWI-Verfahren gem. § 156 Abs. 1 Satz 9 einleiten und einen Anwalt beauftragen gegen den AG ein Bußgeldverfahren zu beantragen, Ziel dem AG ein Ordnungsgeld für jeden zukünftigen Verstoß gegen das SGB IX androhen zu lassen.

Weiter würde ich hier das Thema "Verstoß geggen den Datenschutz" verfolgen. Denn diese Daten gehen die GSchwbV einfach nichts an, da er lt. Gesetz eben KEIN Beteiligter.

» Des weiteren wird die Personalstelle den ganzen Schriftverkehr über ihn
» laufen lassen. Ob ich jetzt selber überhaupt eine Info bekomme ist
» fraglich und ich werde auf alle Fälle alles genau aufschreiben, ob er
» überhaupt unsere Intressen bei der Dienststelle vertritt. Sollte dies
» wirklich so sein (zwei Fälle sind mir bereits bekannt), dann kann er sich
» warm anziehen.
Siehe oben.

Ich würde dem AG auch einmal zu verstehen geben, dass Maßnahmen welche vor Gericht verhandelt werden, ja Medienöffentlich werden könnten, da diese Verhandlungen ja öffentlich sind. Ob es dann sehr optimal ist, dass dort solches öffentlich verhandelt werden muss, müsste er dann entscheiden. Denn es macht sich nicht unbedingt gut in den Medien, wenn dort Themen behandelt werden wie "öffentl. AG verstößt/missachtet AN-Schutzgesetze, besonders wie hier das SGB IX". Weiter sind Verstöße gegen das SGB IX stets auch Indizien für einen Verstoß gegen das AGG mit den dann möglichen Folgen.

PS: Dass wenn man sich zur Wahl stellt und selbst stimmberechtigt ist, sich selbst auch die Stimme gibt ist normal. Die Wahl war aber doch auch geheim, daher kann ich nicht ganz nachvollziehen wie Du feststellen kannst wer wem seine Stimmen gegeben hat. Denn das abfragen, wen hast Du gewählt wäre auch mit der geheimen Wahl nicht vereinbar.

GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV

andre-sven, Hessen, Sunday, 12.12.2010, 10:28 (vor 5793 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

habe ganz vergessen mitzuteilen, das er mir bei der losen Blattsammlung ..., wo er ja mitteilte, das dieses Material nicht weiter gekauft werden soll, folgende Begründung gesandt:

"lose Blattsammlung SGB IX:
- er hätte Internetzugang zu allen Gesetzen und Kommentaren und dies würde reichen
- zu teuer
- zu viel Arbeitszeit würde durch das einsortieren beansprucht, die ich ja für meine andere Arbeit einsetzen könnte"

"Zeitschrift:
- Jahresabo ist zu teuer und er muss erst kontrollieren, ob die Zeitschrift wichtig wäre"

"Dienstreisen"
- ebenfalls für AG zu teuer, weil die Kollegen in Zukunft ja erst bei ihm anfragen müssen, wie das vorhandene Problem geklärt werden kann

Das wars jetzt erstmal, ich werde euch in dieser Sache auf dem laufenden halten.

Viele Grüße

GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV

andre-sven, Hessen, Tuesday, 21.12.2010, 21:38 (vor 5783 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

es hat sich nichts geändert, es ist höchstens noch schlimmer geworden. Mittlerweile wurde mir von der Personalstelle mitgeteilt, das alle Entscheidungen, die zwischen der Gesamtschwerbehindertenvertretung und der Personalstelle vereinbart wird, ich zu befolgen habe. Das geht schon soweit, das bestimmte Termine, wie Arbeitsstättenbegehung etc. von der Gesamtvertretung war genommen wird. Er teilte mir per Email mit, das er in Zukunft diese Begehungen etc. an die örtliche Vertretung übergibt, aber er sich immer noch selbst entscheidet, ob er dies macht oder die örtliche Vertretung. Ich bin mit ihm schon so weit, das ich alles schriftlich mache. Er hat auch bereits eine Email von mir bekommen, wo alles genau drin steht, was seine Aufgaben sind und was nicht. Aber darauf reagiert er nicht.

Mittlerweile bin ich soweit, das ich jetzt wirklich gegen ihn per Rechtsanwalt vorgehen muss. Ich hatte in der Vergangenheit auch Arbeitsmaterial bestellt, und dies wurde abgelehnt, weil einmal ja die Neuwahlen anstanden. Jetzt hat er ja alle Zeitschriften, Gesetze etc. kündigen lassen, weil dies zu viel Geld und Arbeitszeit kostet. Es reicht ja, wenn er dies hat. Vor Ort benötigen wir ja nicht die aktuellen Fassungen. Er hätte sie ja und wir könnten dies abrufen. Aber mit mir nicht. Mittlerweile habe ich diese Dinge wieder bestellt. Mal sehen, was jetzt wieder in dieser Sache auf mich zukommt.

Wo ich auch momentan noch dafür Kämpfe ist, das ich Kollegen direkt an den jeweiligen Arbeitsplätzen aufsuchen kann. Da ich selber behindert bin, fällt es mir ja sehr schwer, die Kollegen, die außerhalb von meiner Arbeitsstelle arbeiten, mit öffentlichen Verkehrsmittel besuchen zu können. Oft liegen die Arbeitsplätze viele Kilometer entfernt von dem nächsten Bahnhof. Meine Fahrerlaubnis für Dienstfahrzeuge wurde mir ja entzogen. Leider kann ich auch momentan nicht auf mein privates Auto zurückgreifen, weil ich dafür ja die Fahrtkosten nicht erstattet bekomme und soviel verdiene ich nicht. Ich habe auch diese Fahrerlaubnis wieder beantragt. Aber alle meine Bestellungen für Material und auch die Fahrerlaubnis wird ihm zur Bearbeitung vorgelegt.

Was soll man dazu sagen. Mir geht das nicht in meinen Kopf. Hier ist für mein Verständnis ein Kampf ausgebrochen, der auf den Schultern der betroffenen und betreuten Kollegen und mir ausgefochten wird. Es geht jetzt darum, mich Mundtot zu machen, damit ich das Wahlamt aufgebe und man über die derzeitige Gesamtschwerbehindertenvertretung ein sehr ruhiges Leben hat. Weil dieser arbeitet ja indirekt für den Arbeitgeber. Und dies akzeptiere ich nicht. Der Kampf wurde aufgenommen.

Ich wünsche euch allen ein frohes Fest und einen guten Rutsch.

GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV

gsbv, Bayern, Thursday, 13.01.2011, 10:01 (vor 5761 Tagen) @ andre-sven

Guten Morgen,

ich bin erschüttert!

Wie können Mandatsträger, die sich durch eine Wahl verpflichtet haben, Gesetze zu achten und sich für Menschen einzusetzen, so handeln.
Anscheinend geht es nur noch um Politik und Macht.

Auch ich bin leidgeprüft und kann nur empfehlen, halte durch um Deiner selbst Willen.

GSBV

GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 04.05.2011, 13:56 (vor 5649 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,


» mittlerweile habe ich bereits die 1. Klage laufen und mein Anwalt ist
» dabei, die Klage vorzubereiten. Desweiteren wird es noch zu einer 2. Klage
» kommen. Denn Fall habe ich euch auch geschildert. Mein Anwalt hat als
» Sachgebiet öffentlicher Dienst.


Was ist denn aus den beiden Klagen geworden>

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV

andre-sven, Hessen, Thursday, 05.05.2011, 01:00 (vor 5649 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

mittlerweile ist der Gütetermin gewesen und es ist zum Kammertermin gekommen, der jetzt im Sommer stattfindet. Von einem Satz der damals gesprochen worden ist, hat sich das ganze ausgeweitet. Man hat den Anwälten beim Sühnetermin jetzt auch nachgefragt, wie überhaupt mein Umfeld ist. Das heißt, wie überhaupt die Zusammenarbeit zwischen AG, PR und mir ist. Weiterhin kommt jetzt auch noch dazu, dass man die Dinge, die derzeit von der neuen GSchwV gegen mich angezettelt werden, auch darein genommen hat. Es steht mittlerweile fest, das dieser Neue mir die ganze Grundlage meiner Arbeit als örtliche Vertrauensperson genommen hat. Weiterhin hat der Neue mein Vertreter für viele Aufgaben herangezogen, obwohl ich anwesend war. Auch steht fest, das dieser wirklich sich mir gegenüber als mein Vorgesetzter ausgibt. Dies wurde jetzt auch von Dritten festgestellt.

Nur mein Nervenkostuem ist mittlerweile schon nicht mehr OK. So etwas durchzuziehen und hier wirklich für unsere Arbeit zu kämpfen, dies kostet Nerven und geht voll auf die Substanz. Aber ich lasse mich nicht beirren und mache bis zum bitteren Ende weiter.

Solltest du noch Fragen haben, bitte stellen.

Viele Grüße

GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV

andre-sven, Hessen, Thursday, 05.05.2011, 01:02 (vor 5649 Tagen) @ gsbv

Danke GSBV auch für deine Unterstützung. Das was ich hier mache ist für uns alle sehr, sehr wichtig. Jeder AG muss lernen, das es uns gibt und das wir uns nichts gefallen lasse.

Viele Grüße

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