Krankengeld der Unfallkasse (Allgemeines)

c.amio, Saarland, Tuesday, 21.12.2010, 12:40 (vor 5785 Tagen)

Hallo,:-)

ich hätte da eine Frage.
Ein MA erkrankte ab Februar 2010 an einer Meningitis.
Ist danach zu Hause gestürzt und ist immer noch krank gemeldet.
Er bezieht bis Juli 2011 noch Krankengeld.
Seit ca zwei Jahren leidet er wegen durch Chemikalien und anderer Mittel unter offenen Händen und ist beim Hautarzt in Behandlung.
Der sagte ihm er solle einen Antrag auf Berufserkrankung stellen.
Die Unfallkasse zahlt ihm jetzt die Behandlung.
Wie ist das mit der Weiterzahlung des Krankengeldes>
Bei der Krankenkasse besteht ja ein Anspruch von 78 Wochen innerhalb drei Jahren.
Wenn er jetzt aber die Unfallkasse die Zahlung Krankengeldes übernimmt.
Wie lange hat er dann Anspruch.
Wird die Vorkrankung dann auch mit angerechnet, wie es der Fall ist, wenn er von der Krankenkasse weiter Krankengeld bezieht aber zwischendurch nicht gearbeitet hat, oder gibt es da eine andere Regelung.
Fall mir keiner diese Frage beantworten kann.
Wo könnte ich mich dann detailliert informieren>:flower:

--
Viele Grüße
Acryler

Krankengeld der Unfallkasse

hackenberger, Tuesday, 21.12.2010, 12:49 (vor 5785 Tagen) @ c.amio

» Hallo Acryler,

» Wie ist das mit der Weiterzahlung des Krankengeldes>
» Bei der Krankenkasse besteht ja ein Anspruch von 78 Wochen innerhalb drei
» Jahren.
» Wenn er jetzt aber die Unfallkasse die Zahlung Krankengeldes übernimmt.
» Wie lange hat er dann Anspruch.
Warum stellst Du diese Frage nicht ganz einfach dem Leistungsträger, lso der Unfallkasse>>
Die kann Sie Dir doch beantworten.

Hinweis weil aus dem Beitrag nicht erkennbar: Aber immer auch bedenken, die SchwbV ist nur für Schwerbehinderte Koll. zuständig. Sonst der BR/PR. Diesen Hinweis nur, damit nicht der AG einmal "Zuständigkeitsfremde Aufgaben" erledigt werden. Man muss AG ja keine "Steilvorlagen" liefern, auch wenn es gut gemeint ist.

Krankengeld der Unfallkasse

c.amio, Saarland, Tuesday, 21.12.2010, 13:17 (vor 5785 Tagen) @ hackenberger

» die SchwbV ist nur für Schwerbehinderte Koll. zuständig. Sonst der BR/PR.
» Diesen Hinweis nur, damit nicht der AG einmal "Zuständigkeitsfremde
» Aufgaben" erledigt werden. Man muss AG ja keine "Steilvorlagen" liefern,
» auch wenn es gut gemeint ist.

Hallo,

Natürlich habe ich den Kollegen gebeten sich mit der UK in Verbindung zu setzen.
Ich kenne durchaus meine Zuständigkeit als Vertrauensperson und liefere dem AG bestimmt keine "Steilvorlagen".:-(
Mich hat diese Situation trotzdem interessiert.
Weil meiner Meinung nach ein weitgefächertes Interesse immer wichtig ist.
Und auch in Zukunft werde ich die MA zu den zuständigen Stellen verweisen.
Trotzdem vielen Dank für die Info.

--
Viele Grüße
Acryler

Krankengeld der Unfallkasse

ole, Nordrhein-Westfalen, Sunday, 02.01.2011, 19:03 (vor 5773 Tagen) @ c.amio

Hallo und ein frohes neues Jahr,

wollte kurz noch was dazu sagen. Maßgebend ist erstmal dass die BG nur die Behandlung der Berufserkrankung bezahlt bis eine Anerkennung vorliegt. Wenn diese vorliegt bekommt die Krankenkasse einen Bescheid mit der Bitte auf Zahlung von Verletztengeld wenn die Berufskrankheit für sich allein Arbeitsunfähigkeit verursacht. Gezahlt wird auch nur für 78 Wochen. Vorerkrankungen werden angerechnet.

Grüße
Olaf

Krankengeld der Unfallkasse

Fragesteller, Bayern, Monday, 03.01.2011, 10:40 (vor 5772 Tagen) @ ole

Gezahlt wird auch nur für 78 Wochen.
» Vorerkrankungen werden angerechnet.

Meines Wissens gibt es beim Verletzengeld weder Vorerkrankungsanrechung noch zeitliche Befristung (wenn man von Rentengewährungen mal absieht). Derartiges gibt es nur beim Krankengeld.

Viele Grüße!

Krankengeld der Unfallkasse

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 03.01.2011, 11:27 (vor 5772 Tagen) @ Fragesteller

»
» Meines Wissens gibt es beim Verletzengeld weder Vorerkrankungsanrechung
Das stimmt grundsätzlich: § 48 SGB VII
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__48.html[/link]
» noch zeitliche Befristung (wenn man von Rentengewährungen mal absieht).
Das stimmt nicht so uneingeschränkt: § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SGB VII
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__46.html[/link]
» Derartiges gibt es nur beim Krankengeld.
Grundsätzlich nein. Das Verletztengeld hat zwar eigene Regeln, kennt aber auch den Verlust des Anspruches durch Zeitablauf.
»
» Viele Grüße!

&Tschüß
Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang

Krankengeld der Unfallkasse

Fragesteller, Bayern, Monday, 03.01.2011, 12:37 (vor 5772 Tagen) @ albarracin

» Das stimmt nicht so uneingeschränkt: § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SGB VII
» [link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__46.html[/link]
» » Derartiges gibt es nur beim Krankengeld.
» Grundsätzlich nein. Das Verletztengeld hat zwar eigene Regeln, kennt aber
» auch den Verlust des Anspruches durch Zeitablauf.

Hallo Wolfgang,
danke, das war mir wirklich neu! Aber man lernt halt nie aus... ;-)
Viele Grüße aus Bayern!

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