Eingliederungsmanagement und Krankenrückkehrgespräche (BEM)

hackenberger, Monday, 23.05.2005, 20:17 (vor 6921 Tagen)

Hallo Kolleginnen, hallo Kollegen,

Krankenrückkehrgespräche waren eigentlich als ein positives Instrument gedacht und sind auch bei richtiger Anwendung nichts Negatives. Doch leider ist dieses nur die Theorie. Arbeitgeber zweckendfremden leider einen grundsätzlich positiven Gedanken. Sie nutzen dieses Instrument um sich von unliebsamen Arbeitnehmern zu trennen.

Krankenrückkehrgespräche richtig gestaltet und von dem Mitarbeitervertretungen begleitet und auch in einer BV vernünftig geregelt und grundsätzlich auf freiwilliger Basis stattfindend können und sollten daher ein Punkt des Eingliederungsmanagement darstellen.

Wichtig ist:

• Krankenrückkehrgespräche müssen grundsätzlich auf freiwilliger Basis stattfinden.

• Der Inhalt und die Art der Durchführung von Krankenrückkehrgespräche müssen in einer BV vernünftig und Sachorientiert geregelt sein.

• Krankenrückkehrgespräche müssen immer in Begleitung der Mitarbeitervertretungen stattfinden, es sei der Mitarbeiter wünscht nicht die Anwesenheit der Mitarbeitervertretung.

• Krankenrückkehrgespräche dürfen nicht dazu dienen, eine Grundlage zu bilden sich von unliebsamen und oder kranken/ leistungseingeschränkten Mitarbeitern zu trennen.

• Krankenrückkehrgespräche müssen stets ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt werden, die Beschäftigung dauerhaft zu sichern und Umstände welche Krankheiten auslösen oder begünstigen deren Ursache im Arbeitsplatz-/ ablauf oder –umfeld liegen zu beseitigen oder zu mindest zu mildern, wenn eine Vermeidung gänzlich nicht möglich ist.

Dieses sind alles Punkte welche so auch in eine betrieblich Regelung zum Thema Eingliederungsmanagement aufgenommen werden können / sollten.

Neben diesen Themenpunkten könnten noch folgende Punkte hier aufgenommen und behandelt werden.

• Vorsorge, also Möglichkeiten zur Vermeidung von Umständen welche Erkrankungen begünstigen oder helfen diese zu vermeiden.

wie z. B.:

• Massage am Arbeitplatz (Nacken- / Schultermassagen zur Lösung/ Vermeidung von Verspannungen bei sitzender Tätigkeit).
Hier könnte man beispielsweise eine Regelung schaffen, dass der Arbeitgeber zum einen die Zeitansätze und ggf. auch einen teil der Kosten trägt. Er spart ja Kosten wenn weniger Krankenfehltage anfallen.

• Massage (Ganz-/Rückenmassage) während der Arbeitszeit. Kostenregelung wie oben.

• Anbietung von Gymnastik-/ Fitnessräumen auf dem Betriebsgelände in welchen zu bestimmten Zeiten geschultes Fachpersonal entsprechende Einweisungen und Unterstützung gibt. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Die notwendige Zeit zur Nutzung ist Freizeit, also vom Arbeitnehmer einzubringen.

• Verstärkte Aufklärung von Unfallgefahren oder sonstigen sich negativ auf die Gesundheit das Wohlbefinden auswirkenden Dinge am Arbeitsplatz / im Arbeitsumfeld und Arbeitsablauf.

• Das Angebot der Nutzung von sozialen Diensten im Betrieb, auch zur Unterstützung bei Problematiken aus dem privaten Umfeld, da auch diese sich negativ im Berufsleben auswirken können und dann zu Krankenfehltagen führen können.

• Hier sollte dann darauf geachtet werden, das nicht grundsätzlich betriebliche Belange (die Nichtabkömmlichkeit am Arbeitsplatz) hier die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit verhindern.

• Im Zweifelsfall entscheidet der soziale Dienst des Betriebes was warten muss, die Arbeit oder das Gespräch und klärt dieses auch mit den Führungskräften ab. Die Inhalte dieser Gespräche zwischen Arbeitnehmer und dem sozialen Dienst unterliegen immer der Vertraulichkeit. Sofern es notwendig oder angemessen erscheint hier Fakten weiter zu geben, z.B. weil im Arbeitsumfeld Änderungen notwendig sind oder als angeraten erscheinen, so darf dieses nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen und keine negativen Auswirkungen für den Arbeitnehmer haben.

• Arbeitnehmern mit längern Krankenfehlzeiten oder nach schweren Erkrankungen haben immer Anspruch auf das „Hamburger Model“ (stufenweise Wiedereingliederung, nicht sofort von Null auf Hundert).

• Krankenfehlzeiten sind grundsätzlich kein Grund für personenbedingte Kündigung!

• In Krankenrückkehrgesprächen dürfen grundsätzlich nicht dazu genutzt werden um Arbeitnehmer Auflösungsverträge oder Abfindungen anzubieten. Die Mitarbeitervertretungen sind immer vorher über die Absicht ein solches Gespräch durchzuführen zu informieren und beim Gespräch hinzuzuziehen.

• Sofern in den Krankenrückkehrgesprächen Gründe erkannt werden, welche im Arbeitsplatz/ -umfeld oder –ablauf liegen und Erkrankungen auslösen oder begünstigen und deren Beseitigung möglich und dem Arbeitgeber zumutbar ist, sind zu beheben. Diese können beispielsweise auch organisatorische Dinge sein um einen monotonen Arbeitsablauf umzugestalten.

• Arbeitnehmer welche nach schwerer Krankheit oder einem Unfall wieder ins Berufsleben zurückkehren erhalten das Angebot der längerfristigen Unterstützung, z.B. auch durch Beratung der sozialen Dienste des Arbeitgebers. Ziel soll auch hier sein, dass der Arbeitnehmer wieder voll ins Berufleben zurückfindet und so eine Beschäftigung dauerhaft gesichert wird.

Ein weiterer Punkt welcher auch behandelt werden sollte, ist das Thema Umgang mit Grenzwerten bei gesundheitlichen Belastungen z.B. durch bauliche Maßnahmen. So klagen viele Menschen, dass sie Konzentrationsprobleme oder Kopfschmerzen haben wenn neue Fußbodenbeläge verlegt wurden. Also Belastungen durch Raumluft. Hier werden dann, ja leider aber auch nicht immer oder sofort, Raumluftmessungen durchgeführt. Als Ergebnis heißt es dann aber immer wieder immer, die einzelnen Grenzwerte werden eingehalten, sprich nicht überschritten. Doch das unterschiedliche Grenzwerte in ihrer Gesamtheit, also durch zusammentreffen negative Auswirkungen hervorrufen möchte man nicht hören. Auch hier sollte daher eine Regelung getroffen werden, dass sofern Belastungen bei mehreren Mitarbeitern auftreten hier entsprechende Maßnahmen geprüft und veranlasst werden.

Ein möglicher Punkt zur Verbesserung der Raumluft und somit des Wohlfühlempfinden könnten z.B. Bepflanzungen/ Topfpflanzen sein. Hierzu habe ich einmal einen sehr tollen Bericht einer BU gelesen.

Dem Arbeitgeber sollte verständlich gemacht werden, dass jeder Euro den er in die Gesundheit uns somit in die Arbeitsfähigkeit seiner Mitarbeiter investiert, eine Investition zu Wohle des Unternehmens darstellt. Also sich auch für den Arbeitgeber lohnt und längerfristig auszahlt.

Ganz wichtig ist und sollte daher der Grundsatz eines Wiedereingliederungsmanagement sein:

Merke: Die beste Wiedereingliederung ist die Vermeidung von Krankheit!


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