Informationsrecht der sbM (Allgemeines)

Anmedia, Monday, 03.01.2011, 14:11 (vor 5772 Tagen)

Hallo, und ein glückliches und gesundes Jahr 2011 an euch alle.

Heute bekam ich ein kleines Problem.

Der AG informierte mich und den BR über das Ergebnis des Betriebsarztes und die weitere Vorgehensweise.

Ich informierte den sbM grob über den Inhalt und die Absichten des AG im Schriftwechsel mit der Empfehlung des Postbetriebsarztes.
Da weckte ich beim sbM die Begehrlichkeit an dem Schriftstück.

Darf ich dem Beschäftigten eine Kopie dieses Schreiben überlassen, oder muss ich den sbM die seine Person betreffenden Daten vorenthalten>

Was meint ihr>

Viele Grüße

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Anmedia

Informationsrecht der sbM

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 03.01.2011, 18:24 (vor 5772 Tagen) @ Anmedia

Hallo,

selbstverständlich darfst Du nicht nur einem sbM derartige ihn persönlich betreffende Unterlagen aushändigen, Du mußt es sogar auf sein Verlangen!
Darauf hat der sbM einen einklagbaren Rechtsanspruch - sowohl ggü. Dir als auch ggü. dem Verfasser des Gutachtens. Das das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sich auch auf ärztliche Unterlagen bezieht, ist vom BVerfG schon längst grundsätzlich entschieden worden. Eine Rechtsprechungsübersicht findet sich u.a. in diesem Rechtsgutachten:
http://www.gesundheitundrecht.de/urteile/>id=13

Im Bereich des BetrVG gilt auch noch für alle AN verstärkend der Anspruch des § 83 BetrVG

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&Tschüß

Wolfgang

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