Informationsrecht der sbM (Allgemeines)
Hallo, und ein glückliches und gesundes Jahr 2011 an euch alle.
Heute bekam ich ein kleines Problem.
Der AG informierte mich und den BR über das Ergebnis des Betriebsarztes und die weitere Vorgehensweise.
Ich informierte den sbM grob über den Inhalt und die Absichten des AG im Schriftwechsel mit der Empfehlung des Postbetriebsarztes.
Da weckte ich beim sbM die Begehrlichkeit an dem Schriftstück.
Darf ich dem Beschäftigten eine Kopie dieses Schreiben überlassen, oder muss ich den sbM die seine Person betreffenden Daten vorenthalten>
Was meint ihr>
Viele Grüße
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Anmedia