Umsetzung schwerbehinderter Kollegin (Allgemeines)

Nudelz, Tuesday, 04.01.2011, 11:20 (vor 5771 Tagen)

So, mein erster Post in diesem Forum und direkt eine Frage.

Ich bin neugewählt worden und noch nicht fit.

Folgendes: eine Kollegin hatte mich nun angerufen und mir mitgeteilt, dass sie umgesetzt wird. Sie arbeitet nur halbtags und aus ihrer alten Stelle ist nun eine Vollzeitstelle geworden. Sie wird innerhalb des gleichen Amtes umgesetzt. Die Arbeit ändert sich jetzt nicht ganz so viel.

Sie ist vor vollendeten Tatsachen gestellt worden. Wurde nicht gefragt oder so.

Diese Umsetzung erfolgt ja nicht aufgrund ihrer Behinderung (so hab ich es jedenfalls von ihr verstanden). D. h. der Arbeitgeber muss mich auch nicht informieren/zu Rate ziehen usw.>>

Ich hatte schon die Suche angeschmissen, Google befragt - bin aber nicht so ganz schlau geworden. :lookaround:

Umsetzung schwerbehinderter Kollegin

WoBi, Tuesday, 04.01.2011, 11:32 (vor 5771 Tagen) @ Nudelz

Hallo L. Busch,

schau dir mal die Informations- und Anhörungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber an (SGB IX § 95 Abs. 2). Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten zu informieren in denen eine Entscheidung zu gunsten oder zu lasten eines schwerbehinderten Menschen geht. Der Arbeitgeber hat vor einer Entscheidung die Schwerbehindertenvertretung anzuhören. Der Arbeitgeber hat unverzüglich und umfassend zu unterrichten. Diese Unterrichtung ist auch dann erforderlich, wenn der Arbeitgber von "seinem Direktionsrecht" Gebrauch machen will oder noch stärker in das Arbeitsverhältnis eingreifen will.

Mehr Informationen dazu im Forum unter:
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11492#p11492
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9049#p9049

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Gruß
Wolfgang

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