Wahl zur SBV steht an (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 05.01.2011, 08:36 (vor 5769 Tagen) @ Neugierig

Hallo,

falls es "nur" 5-49 Wahlberechtigte gibt und alle Betriebsteile/ Betriebe innerhalb einer Stadt sich befinden ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden. Dann ist es auch so betreffend der Kandidaten wie Wolfgang geschrieben hat.

» Darf man offiziell mitteilen, wie viele Schwerbehinderte und
» Gleichgestellte beschäftigt sind>
Ja, das darf der BR oder später die gewählte SchwbV.

Alles weitere kannst Du ja aus den bereitgestellten Unterlagen und Forumsbeiträgen (Stichwort "Wahl") erkennen, bzw. heraus lesen.

Wichtig: Sofern der Betrieb einem Unternehmen angehört und diese einen GBR und dann ggf. auch eine GSchwbV hat, ist alleine diese, also ausschließlich diese, für die erstmalige Wahl der SchwbV zuständig. Denn dann existiert für diesen Betrieb eine SchwbV siehe § 97 Abs. 6 Satz 1 SGB IX.


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