Wahl Hauptschwerbehindertenvertretung (Wahlen)
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage hinsichtlich des Wahlrechtes und auch im Web schon alles abgesucht, aber leider nichts zu finden:
In der offiziellen Wahlbroschüre der Integrationsämter ist unter 7.3.2 u.a. folgender Text abgedruckt:
Eine Bezirksschwerbehindertenvertretung,
die gleichzeitig auch örtliche Schwerbehindertenvertretung
ist, hat doppeltes Stimmrecht. Die dortige Randnotiz 114 verweist auf den Knittelkommentar, Rn 22 zu § 97 SGB IX.
Ich habe versucht, den Kommentar zu bestellen, er ist aber derzeit b.a.w. wegen einer angedachten Neuauflage nicht lieferbar.
Daher die Frage und Bitte an Euch:
Kann mir jemand sagen, unter welchen exakten Voraussetzungen dieses doppelte Stimmrecht gegeben ist>
Vorab danke für die Hilfe und viele Grüße!