Freibetrag (Allgemeines)

Caty, Bremen, Monday, 10.01.2011, 14:52 (vor 5765 Tagen)

Hallo Ihr Zusammen,
Erst einmal ein Gesundes und Frohes 2011.
Vielleicht kenn sich ja jemand aus:
Also: Steuerfreibetrag für Schwb 2011.
Es gibt ja keine Lohnsteuerkarten mehr ( alles Elektronisch):-(
Jetzt sollen die MA den den Freibetrag in der Karte 2010 hatten, sich diesen vom zuständigen Finanzamt für 2011 bestätigen lassen. Ich bin der Meinung wenn sich nichts geändert hat, kann das so in 2011 übernommen werden. Vielleicht weiß jemand genaues.:-P
So ersparen sich die MA evtl. den unnötigen Gang zum Finanzamt.;-)
Gruß
Caty

Freibetrag

hackenberger, Monday, 10.01.2011, 15:25 (vor 5765 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

es ist so wie ich es mir dachte, ein kurzer Anruf beim Finaszamt hat mir dieses bestätigt.

Alle im Jahr 2010 eingetragenen Freibeträge werden einfach so fortgeführt es sei der Steuerpflichtige wendet sich an das Finanzamt und bittet um Änderung bzw. beantrag dieses.

Sollen bisher nicht eingetragene Freibeträge berücksichtigt werden, wie z.B "neu" Schwb-Freibetreäge, so muss man sich an sein Finanzamt wenden und die Eintragung beantragen. Also Kopie der Schwb-Ausweises und Antrag an das Finazamt.

Freibetrag

Caty, Bremen, Monday, 10.01.2011, 15:41 (vor 5765 Tagen) @ hackenberger

Hallo
lieben dank für deine Info.:-D
Habe ich auch versucht Anzurufen, aber immer Besetzt. Hattest wohl mehr Glück bei euch.
Danke
Caty

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