Freibetrag (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 10.01.2011, 15:25 (vor 5765 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

es ist so wie ich es mir dachte, ein kurzer Anruf beim Finaszamt hat mir dieses bestätigt.

Alle im Jahr 2010 eingetragenen Freibeträge werden einfach so fortgeführt es sei der Steuerpflichtige wendet sich an das Finanzamt und bittet um Änderung bzw. beantrag dieses.

Sollen bisher nicht eingetragene Freibeträge berücksichtigt werden, wie z.B "neu" Schwb-Freibetreäge, so muss man sich an sein Finanzamt wenden und die Eintragung beantragen. Also Kopie der Schwb-Ausweises und Antrag an das Finazamt.


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