Wahl (Gesamt-Konzern-SBV)

gsbv, Bayern, Thursday, 13.01.2011, 09:16 (vor 4875 Tagen)

Guten Morgen,

die Wahlen zur Gesamtschwerbehindertenvertretung stehen an, hierzu eine Frage an das Forum.

In verschiedenen Kommentaren zum § 97 SGB IX lese ich, dass Gewerkschaften oder auch sonstige "Organisationen" kein "Vorschlagsrecht" für eine Kandidatenliste zur Gesamtschwerbehindertenwahl haben.

In meinem Betrieb hat der Gesamtbetriebsratsvorsitzende zusammen mit der Gewerkschaft in einer Zusammenkunft, in die die gewählten Schwerbehindertenvertreter des Unternehmens geladen waren, verschiedene Listen erstellt und sich die Stützunterschriften dazu geholt.

In dieser Veranstaltung wurden die Wahlberechtigten regelrecht eingenordet, die Gewerkschaftsliste zu wählen, denn sonst würde der GBR sich für diese Betriebe nicht mehr einsetzen können. Diese "Bitte" wurde auch noch schriftlich in nette Weihnachtsgrüße verpackt.

Nun meine Frage: Wie kann man so einem "Treiben" vor Abschlus der Wahl entgegentreten>
Gibt es überhaupt rechtliche Möglichkeiten>

Eine weitere Anfechtung und dann 4 Jahre lang vor Gericht hält solche Menschen nicht davon ab, weiter zu machen. Hier geht es nur um Macht, Politik und was noch schlimmer ist, Verachtung derjenigen gegenüber, für die sie sich eigentlich einsetzen sollten.

Danke
GSBV


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