Kommentare (Lektüre / Gesetze)

Bernhard Hackenberger, Wednesday, 25.05.2005, 13:10 (vor 6917 Tagen) @ Gretel

Hallo Gretel,

auch von mir die Feststellung welche auch schon Hans-Peter gemacht hat: Es gibt keine blöden Fragen, nur dumme Antworten.;-)

Ich könnte mir denken, Du hast schon einen Gesetzestext vomn SGB IX und möchtest nun noch eine guten ausführliche Kommentierung und hast ggf. Probleme/Bedenken wegen der Kosten. Möglicher weise gibt es auch vom AG eine Ansage, wieso noch zusätzlich einen Kommentar sie haben doch schon einen Gesetzestext, ggf. auch kostenfrei.

Sollte dem so sein, keine Bedenken: Die SchwbV hat Anspruch auf eine Kommentierung da diese zur Erledigung der gesetzliche Aufgaben zwingend notwenidig ist. Sollte der BR seinen Kommentar zu BetrVG nicht bereitstellen, hat die SchwbV auch noch Anspruch auf eine solche Kommentierung.

Es ist sowieso stets ratsam, alle Bedarfe mit der zwingenden Notwendigkeit im Zusammenhang mit der Ausübung der gesetzlichen Aufgaben zu begründen, denn dann hat der AG stets das problem, dass er bei Verweigerung immer in den Bereich der Mandatsbehinderung gerät. Wobei der AG selbst notwendige Dinge nicht versagen kann, er müßte hierfür das Arbeitsgericht bemühen.


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