Bezeichnung "Gleichwertiger Abschluss" (Einstellung)

Susann, M-V, Friday, 14.01.2011, 09:15 (vor 4871 Tagen)

Liebe Forummitglieder,

folgendes Problem.

Eine Stelle wird ausgeschrieben und hat u. a. die Anforderung "Abgeschlossene Ausbildung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst oder gleichwertiger Abschluss".

Der AG will nur Verwaltungsfachangestellte einstellen bzw. zum Vorstellungsgespräch zulassen.

Was bedeutet gleichwertiger Abschluss. Es hat sich z. B. ein Mitarbeiter beworben mit einem Facharbeiterabschluss aus DDR-Zeiten (Bürotätigkeiten). Ist dieser Abschluss gleichgesetzt> Liegt hier ansonsten eine Diskriminierung/Benachteiligung vor, wenn der Mitarbeiter nicht eingeladen wird, da man Berufsbezeichnungen aus DDR-Zeiten nicht mit den heutigen Berufsausbildungen gleichsetzen kann> Welche Qualifizierung muss vorliegen>
Danke für eure Antworten.

MfG


Susann

MfG


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