mehrere Stellvertreter in der GSBV (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Tuesday, 18.01.2011, 08:46 (vor 4870 Tagen) @ TEC-SBV

Hallo,

» wir haben gestern unsere GSBV gewählt.
Sehr gut!

» Gestern konnten wir uns bereits auf den Sprecher der GSBV einigen.
Was ist das> Das Gesetz, das SGB IX, kennt so etwas nicht. Es kennt nur die Gesamtvertrauensperson und Stellvertreter.

» Es ist eine Vertrauensperson einer Standortvertretung auch zur GSBV gewählt worden.
Gut, das war der erste Schritt.

» Für die Stellvertretung der GSBV möchten nun die beiden anderen
» gleichberechtigt antreten und eine Wahl hat bisher nicht stattgefunden.
Wie so nicht>>
Die Wahlen haben i.d.R. in einer Wahlversammlung zu erfolgen, also vereinfachtes Wahlverfahren.

Eigentlich wird in der Wahlversammlung dann beides gewählt. Also Wahlordnung § 22 beachten.

Bedeutet die Wahlversammlung einigt sich auf die Anzahl der zu wählenden Stelli und dann erfolgt die Wahl, genau wie bei der VPSchwb und Stelli örtl. auch. Die Reihenfolge der Stelli ergibt sich auch bei den Stelli der GSchwbV nach den auf sie erfolgten Stimmen.

» Kann die Wahrnehmeung der Stellvertretenden GSBV gleichrangig aufgeteilt werden >
Nein! Siehe oben.

» Nach meiner Kenntnis können auch mehrere Stellvertreter in die GSBV gewählt werden.
Ja! Siehe oben!

» Ist zwingend eine Reihenfolge zu beachten >
Ja! Siehe oben!

» Kommt der Losentscheid zum tragen >
Ja, sofern Stimmengleichheit!

Merke: Die Wahlordnung ist auch zwingend einzuhalten!


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