SGB IX , § 81 und § 124 (Allgemeines)

Max, Berlin, Sunday, 23.01.2011, 12:45 (vor 5752 Tagen)

Nach der Einführung des neuen Tarifvertrages mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,45 Std., gegenüber 37,5 Std. wöchentlicher Arbeitszeit des alten Tarifvertrages, haben sich schwerbehinderten Kollegen/innen auf Antrag die Beibehaltung der "alten Arbeitszeit" in Höhe von 37,5 Std., bei gleichbleibender 5 Tage Woche,von der Dienststelle (Öffentlicher Dienst Berlin) genehmigen lassen.

Frage:

Sind die Kollegen/innen Teilzeitbeschäftigte, oder müssen sich die betroffenen ggf. zusätzlich auf Antrag von Mehrarbeit befreien lassen.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2011.

Max


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