SGB IX , § 81 und § 124 (Allgemeines)
Nach der Einführung des neuen Tarifvertrages mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,45 Std., gegenüber 37,5 Std. wöchentlicher Arbeitszeit des alten Tarifvertrages, haben sich schwerbehinderten Kollegen/innen auf Antrag die Beibehaltung der "alten Arbeitszeit" in Höhe von 37,5 Std., bei gleichbleibender 5 Tage Woche,von der Dienststelle (Öffentlicher Dienst Berlin) genehmigen lassen.
Frage:
Sind die Kollegen/innen Teilzeitbeschäftigte, oder müssen sich die betroffenen ggf. zusätzlich auf Antrag von Mehrarbeit befreien lassen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2011.
Max