SGB IX , § 81 und § 124 (Allgemeines)

Max, Berlin, Sunday, 23.01.2011, 12:45 (vor 5752 Tagen)

Nach der Einführung des neuen Tarifvertrages mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,45 Std., gegenüber 37,5 Std. wöchentlicher Arbeitszeit des alten Tarifvertrages, haben sich schwerbehinderten Kollegen/innen auf Antrag die Beibehaltung der "alten Arbeitszeit" in Höhe von 37,5 Std., bei gleichbleibender 5 Tage Woche,von der Dienststelle (Öffentlicher Dienst Berlin) genehmigen lassen.

Frage:

Sind die Kollegen/innen Teilzeitbeschäftigte, oder müssen sich die betroffenen ggf. zusätzlich auf Antrag von Mehrarbeit befreien lassen.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2011.

Max

SGB IX , § 81 und § 124

hackenberger, Sunday, 23.01.2011, 12:55 (vor 5752 Tagen) @ Max

Hallo Max,

ohne genaue Kenntnis der Rechtsgrundlage für dieses Handeln, kann man keine Aussagen machen. Sollte dieses in einem TV so geregelt sein, müsste man auch diesen inhaltlich kennen.

Hier wäre auch die Frage: Bekommen diese auf Grund dieser Zuordnung Gehaltsänderungen>

SGB IX , § 81 und § 124

Max, Berlin, Sunday, 23.01.2011, 15:54 (vor 5752 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

zum TV kann ich heute leider keine Auskunft geben. Eine Gehaltsabsenkung
entspechend der verkürzten wöchentlichen Arbeitszeit ist gegeben.

Gruß Max

SGB IX , § 81 und § 124

hackenberger, Sunday, 23.01.2011, 16:01 (vor 5752 Tagen) @ Max

Hallo Max,

wenn es hier eine entsprechende Gehaltskürzung gab, könnte dieses ein Indiz sein, dass es sich hier dann nun um entsprechende Teilzeitbeschäftigung handelt, mit allen möglichen Auswirkungen wegen einer Teilzeitbeschäftigung.


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