Hallo "sedov",
» Vielleicht gibt es das nur bei uns in NRW>
Also, nun blicke ich nach einem Anruf bei der Stadtverwaltung Bonn durch.
In NRW hat der damalige Ministerpräsident die VA aufgelöst und alles in die Kommunen verlagert. Es gibt dort also keine VA mehr. Die Aufgaben der VA incl. der Feststellung der Schwerbehinderung usw. machen dort nun bestimmte Abteilungen der Kommunen.
Hier ist dann möglicher weise bei der Verlängerung des Ausweises übersehen wurde, dass hier ein Feststellungsbescheid mit Heilungsbewährung gegeben ist. Normaler weise hätte in diesem Fall ein Berechtigter der Abteilung für VA-Angelegenheiten, da nur diese die Akten einsehen können/ dürfen, die Akte einsehen müssen und dann eine Verlängerung des Schwb-Ausweises über den Ablauf der Heilungsbewährung hinaus ablehnen müssen.
Aber!
In jedem Feststellungsbescheid wie grundsätzlich bei amtlichen Bescheiden sind Belehrungen enthalten. Bei Feststellungsbescheiden über die Anerkennung einer Schwerbehinderung enthält dieser u.a. den Hinweis, dass ein Schwb-Ausweis bei Ablauf/ Auslauf des Status "Schwerbehinderung" zurückgegeben werden muss. Die Nichtzurückgabe des Ausweises ist eine OWI und hat ein Ordnungsgeld von bis zu 1000,- zur Folge.
Es dürfen ab diesem Zeitpunkt bzw. ab Wirksamkeit des Wegfalls des Status, keine Leistungen welche auf Grund dieses Status gegeben wurden, wie Zusatzurlaub / Steuerfreibetrag usw., mehr in Anspruch genommen werden. Geschieht dieses doch, weil der Schwerbehinderte den Ausweis nicht zurückgegeben hat, erfüllt dieses den Sachverhalt des "Betruges".
Man kann sich hier auch nicht auf "Unwissenheit" berufen! Es gilt auch hier der alte und bekannte Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!
Denn es gibt Bescheide welche alle enthalten. Der Betroffene wird vor Einsetzen der Heilungsbewährung und der Herabsetzung des GdB informiert und erhält dann letztlich auch einen Bescheid mit dem herabgesetzten GdB. Dieses alles ist zwingend zu beachten. Bescheide ignorieren hilft nicht.
Fazit: Der Koll. hat sich eine ganz Menge Probleme aufgeladen, sofern wegen Einsetzen der Heilungsbewährung der Status "Schwebehinderung" entfallen war und er nicht reagiert hat. Dieses könnte sehr sehr ärgerlich werden noch für ihn. Hier könnte dann auch die Steuerfahndung aktiv werden und diese sind teils sehr streng und hart. Daher wäre hier ein Gespräch mit einem Anwalt geraten der klärt, wie kann man was machen um die Folgen milde zu gestallten.