Stellvertreter ansprechen (Stellvertreter/in)

SBV2010, Wednesday, 26.01.2011, 14:46 (vor 5747 Tagen)

Ich bin neugewählte Stellvertretung der SBV. Meine Frage ist: kann ein Schwerbehinderter Mitarbeiter auch mich direkt ansprechen, wenn er/sie kein Vertrauen SBV hat> Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage oder Vereinbarung>
Vielen Dank im Voraus für eine rasche Antwort.

Stellvertreter ansprechen

WoBi, Wednesday, 26.01.2011, 16:51 (vor 5747 Tagen) @ SBV2010

Hallo SBV2010,

ja, wenn die gewählte Vertrauensperson nicht im Ehrenamt ist.

Nachzulesen unter: http://www.schwbv.de/stellvertreter.html

"Der Stellvertreter vertritt die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung (§94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Verhinderung liegt vor, wenn die Schwerbehindertenvertretung abwesend ist (Urlaub, Krankheit, Kur, Dienstreise usw.). Die Schwerbehindertenvertretung ist auch dann verhindert, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die die eigene Person betreffen. Ein Fall der Verhinderung ist auch gegeben, wenn die Schwerbehindertenvertretung zwar im Betrieb oder in der Dienststelle anwesend, aber für eine bestimmte Tätigkeit nicht erreichbar ist, z. B. weil sie eine andere Angelegenheit aus dem Aufgabenkatalog des §95 SGB IX wahrnimmt."

--
Gruß
Wolfgang

Stellvertreter ansprechen - Abwesenheitsvertretung

hackenberger, Wednesday, 26.01.2011, 17:10 (vor 5747 Tagen) @ WoBi

Hallo SBV2010, hallo WoBi,

» Ich bin neugewählte Stellvertretung der SBV. Meine Frage ist: kann ein
» Schwerbehinderter Mitarbeiter auch mich direkt ansprechen, wenn er/sie
» kein Vertrauen SBV hat>

NEIN! Wegen fehlendem Vertrauen oder gleichen, kann der Stelli nicht aktiv werden. Es ist und bleibt bei der SchwbV bei einer 1-Personen-Vertretung.

Bedeutet: Fehlendes Vertrauen oder auch fehlendes Wissen, sind KEINE Verhinderungsgründe.

Bedeutet, sofern die VPSchwb im Amt ist und sich nicht z.B. wegen 2 zeitgleicher Termine als verhindert erklärt, ist der Stelli nicht im Mandat. Er hat ein ruhendes Mandat.

Ist die VPSchwb in Urlaub oder Krank und hat nicht ausdrücklich ihre Nichtverhinderung erklärt, ist der Stelli Kraft Gesetz im Mandat für diese Zeit.

Achtung: Das alles berührt auch die Themen Datenschutz und Pflicht zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Also im ruhenden Mandat besteht weder das Recht der Akteneinsicht noch die Arbeit für solche Tätigkeiten zu unterbrechen.

Doch bei fehlendem Vertrauen sollte man dringende Handlungsbedarf erkennen, diesem entgegen zu wirken. Also das Vertrauen zu schaffen.

Stellvertreter ansprechen - Abwesenheitsvertretung

hackenberger, Wednesday, 26.01.2011, 17:14 (vor 5747 Tagen) @ SBV2010

Hallo SBV2010,

bitte ergänze noch Dein Profil!


Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):

Also: Stelli, Gesetzt (BetrVG oder>>) und Anzahl der Schwerbehinderten.

Lese hierzu auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..."

Stellvertreter ansprechen - Abwesenheitsvertretung

SBV2010, Friday, 28.01.2011, 08:39 (vor 5745 Tagen) @ hackenberger

» Hallo SBV2010,
»
» bitte ergänze noch Dein Profil!
»
»
» Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der
» Schwerbehinderten):
»
» Also: Stelli, Gesetzt (BetrVG oder>>) und Anzahl der Schwerbehinderten.
»
» Lese hierzu auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..."


Ich komme nicht in mein Profil rein. Gibt es da einen Trick> Danke!

Stellvertreter ansprechen - Abwesenheitsvertretung

hackenberger, Friday, 28.01.2011, 08:45 (vor 5745 Tagen) @ SBV2010

Hallo SBV2010,

» Ich komme nicht in mein Profil rein. Gibt es da einen Trick>

Kein Trick: Einfach oben über Login mit Deinen Daten (Benutzernamen -SBV2010- und Deinem -Passwort- anmelden.

Dann über User auf Deinen Nicknamen -SBV2019- gehen und das Profil aufrufen oder mit diesem [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=1556]Link[/link] auf Dein Profil.

Dann findest Du im Profil bzw. der Profilseite unter die Links:

Userdaten editieren
Passwort ändern

Also, kein Trick einfach nur eine "normale Bedienung" ;-)

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